Keine Datenweitergabe an die Datei „Gewalttäter Sport“ durch NRW-Behörden

8.690 Speicherungen zu 5.513 Personen wurden durch die Polizeibehörden in NRW in die Datei „Gewalttäter Sport“ vorgenommen. Das ergibt die Antwort auf eine Kleine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Frank Herrmann zu Nordrhein-Westfalens Beitrag zur Datei Gewalttäter Sport. Damit stammt ein riesiger Anteil des Datensatzes der Datei „Gewalttäter Sport“ aus NRW.

Frank Herrmann, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW und Mitglied im Innenausschuss:

„Die Eintragungen erfolgen nicht aufgrund von Gewaltkriminalität-Delikten wie Mord und Totschlag, sondern z. B. wegen eingeleiteter Ermittlungsverfahren wegen Landfriedens-bruchs oder wegen Ingewahrsamnahmen. Teilweise reichen auch einfache Personalienfeststellungen, um in der Datei gespeichert zu werden.

Mit dieser Praxis muss Schluss sein. Selbst das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass manche Personen, die in der Datei gespeichert werden, nie eine Straftat begangen haben. Die Zentrale Informationsstelle darf den Begriff „Gewalttäter“ deshalb nicht einfach umdefinieren, und so muss sie Passagen aus den umstrittenen ZIS-Berichten löschen.

NRW muss jetzt sofort Speicherungen und Eintragungen durch Polizeibehörden stoppen. Die Behörde darf nicht einfach vorverurteilen und Fans als Gewalttäter brandmarken, obwohl diese absolut nichts getan haben. Die Persönlichkeitsrechte der Eingetragenen werden seit Jahren mit Füßen getreten. Eine Eintragung in die Datei hat dabei weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen: So kann es sein, dass man am Flughafen besonders intensiv kontrolliert wird oder gar nicht erst ausreisen darf. Meldeauflagen und Besuche von Polizeibeamten am Arbeitsplatz finden ebenfalls auf Grundlage des Eintrags statt. Besonders schlimm ist das für die vielen eingetragenen Jugendlichen, die als Gewalttäter gekennzeichnet sind.

Oft wissen die Betroffenen aber auch nichts von ihrem Eintrag. Wir fordern, dass Minister Jäger den Mut aufbringt, jeden Registrierten über seinen Speichereintrag zu informieren. In Bremen hat dies der Senat erst kürzlich beschlossen – soviel Transparenz sollte auch bei uns im Land NRW möglich sein.“

Download der Antwort auf die Kleine Anfrage.

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