Donnerstag, 11. Juli 2013
TOP 8. Mittelfristige Finanzplanung – Wie ernst nimmt die Landesregierung ihr Klimaschutzgesetz?
Antrag der Fraktion der CDU
Block I
direkte Abstimmung
Unsere Abstimmungsempfehlung: Ablehnung / Enthaltung s.o.
Unser Redner: Hanns-Jörg Rohwedder
Audiomitschnitt der Rede von Hanns-Jörg Rohwedder
Wortprotokoll zur Rede von Hanns-Jörg Rohwedder:
Hanns-Jörg Rohwedder (PIRATEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Stream! Der Kollege Ortgies hat vorhin Neuland betreten, indem er auch die Zuschauer am Stream begrüßte. Er hat auch gesagt, dass das Klimaschutzgesetz von Rot-Grün hier im Landtag verabschiedet wurde.
Ich möchte dazu sagen – und darauf lege ich auch Wert –, dass wir Piraten diesem Gesetz zugestimmt hatten. Es ist jetzt schon rührend zu sehen, wie die CDU als ausgewiesene Gegnerin des Klimaschutzgesetzes sich um die Finanzplanung für das ungeliebte Kind sorgt.
Zunächst einmal klingt es ja auch gut und es ist auch vollkommen berechtigt, den kommunalen Körperschaften einen vollwertigen Finanzausgleich zu verschaffen. Das gebietet der Verfassungsgrundsatz des Konnexitätsprinzips Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung. Darauf hatten wir auch schon in der Debatte um das Klimaschutzgesetz hingewiesen. Das ist so selbstverständlich, dass noch nicht einmal die Regierungsfraktionen diesem ersten Halbsatz des Antrags – inhaltlich jedenfalls – die Zustimmung werden versagen können.
Beim zweiten Teil, den scheinprivatisierten Stadtwerken und ähnlichen Konstruktionen wird es dann schon etwas schwieriger. Denn zum Teil sind sie, wie in Dortmund, eng mit den großen Oligopolen verbunden und verbandelt. Ich würde gerne zusätzlich eine Möglichkeit sehen zu verhindern, dass Konnexitätsmittel auf diesem Wege dann denen zugutekommen, die nicht nur gegen das Klimaschutzgesetz waren und sind, sondern es auch in Zukunft sein werden, weil es ihrem Geschäftsmodell zuwiderläuft.
Die nötige Entflechtung zwischen kommunalen Werken und Oligopolen lässt sich nun mit der mittelfristigen Finanzplanung als Instrument allerdings nicht erreichen. Aber diese Mittel dürfen eben nicht kontraproduktiv als Belohnung für das Hintertreiben des Klimaschutzes verschwendet werden. Ein oder zwei Sätze dazu in Ihrem Antrag hätten den Eindruck der Ernsthaftigkeit Ihrer Sorge um die Finanzierung gefördert. So bleibt das zweifelhaft.
Aber unabhängig davon ist eine Kosten-Folgen-Abschätzung, wie im Konnexitätsausfüh-rungsgesetz vorgesehen, nötig. Daran besteht kein Zweifel.
Die finanzschwachen Kommunen im Nothaushaltsrecht dürfen keine freiwilligen oder neuen Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch Investitionen für Klimaschutz und Klimaanpas-sung. Für diese Kommunen gibt es den Stärkungspakt Stadtfinanzen, das Stärkungspakt-gesetz, seit Dezember 2011. Sie bekommen zusätzliche Gelder, wenn sie einen Haushaltskonsolidierungsplan auflegen, der es ihnen ermöglicht, innerhalb eines vorgegebenen Zeit-raums von sieben bzw. zehn Jahren einen ausgeglichen Haushalt aufzustellen.
Sie können dann am Klimaschutzprogramm teilnehmen, jedenfalls formal. In der Praxis ist das wohl leider kaum durchführbar. Können sie sich denn überhaupt noch zusätzliche Ko-sten aufbürden? So berechtigt die Frage ist, so unehrlich ist die CDU. Zwar wurde die ver-fehlte Bundesfinanzpolitik von einer rot-grünen Regierungskoalition eingeführt, aber dann erst von einer großen Koalition und jetzt von einer CDU-FDP-Regierung weiter verschärft.
Die Finanzmisere im Land und bei den Kommunen hat sie mitverursacht. Steuerreformbe-dingte Einnahmeausfälle haben sich auch auf NRW ausgewirkt. Einerseits ist da die Schul-denbremse, an der Sie festhalten, andererseits soll es keine Steuererhöhungen geben. Wir weisen immer und immer wieder darauf hin, dass auch die Einnahmenseite betrachtet wer-den muss. Wie ist es mit der Vermögenssteuer, Finanztransaktionssteuer, Verbesserung des Steuervollzugs, Bekämpfung der Steuerhinterziehung? Immer neue Forderungen auf-stellen, ohne die oben genannten Finanzierungen zu sichern, ist in hohem Maße unehrlich. Das ist Verschaukeln der Öffentlichkeit und nicht so besonders schlau vor der Bundestags-wahl. Es hilft auch weder den Kommunen noch dem Klimaschutz.
Der erste Satz Ihres Antrages, liebe CDU-Fraktion, ist mehr als flüssig, der ist überflüssig, weil das Konnexitätsprinzip sowieso gilt. Und der zweite Satz Ihres Antrags ist genauso durch das Ausführungsgesetz bereits vorgegeben, zum einen und zum anderen von Ihrer Seite aus unehrlich gemeint. Wir können dem in dieser Form einfach nicht zustimmen. – Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)
Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Rohwedder. –
Ich möchte dazu sagen – und darauf lege ich auch Wert –, dass wir Piraten diesem Gesetz zugestimmt hatten. Es ist jetzt schon rührend zu sehen, wie die CDU als ausgewiesene Gegnerin des Klimaschutzgesetzes sich um die Finanzplanung für das ungeliebte Kind sorgt.
Zunächst einmal klingt es ja auch gut und es ist auch vollkommen berechtigt, den kommunalen Körperschaften einen vollwertigen Finanzausgleich zu verschaffen. Das gebietet der Verfassungsgrundsatz des Konnexitätsprinzips Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung. Darauf hatten wir auch schon in der Debatte um das Klimaschutzgesetz hingewiesen. Das ist so selbstverständlich, dass noch nicht einmal die Regierungsfraktionen diesem ersten Halbsatz des Antrags – inhaltlich jedenfalls – die Zustimmung werden versagen können.
Beim zweiten Teil, den scheinprivatisierten Stadtwerken und ähnlichen Konstruktionen wird es dann schon etwas schwieriger. Denn zum Teil sind sie, wie in Dortmund, eng mit den großen Oligopolen verbunden und verbandelt. Ich würde gerne zusätzlich eine Möglichkeit sehen zu verhindern, dass Konnexitätsmittel auf diesem Wege dann denen zugutekommen, die nicht nur gegen das Klimaschutzgesetz waren und sind, sondern es auch in Zukunft sein werden, weil es ihrem Geschäftsmodell zuwiderläuft.
Die nötige Entflechtung zwischen kommunalen Werken und Oligopolen lässt sich nun mit der mittelfristigen Finanzplanung als Instrument allerdings nicht erreichen. Aber diese Mittel dürfen eben nicht kontraproduktiv als Belohnung für das Hintertreiben des Klimaschutzes verschwendet werden. Ein oder zwei Sätze dazu in Ihrem Antrag hätten den Eindruck der Ernsthaftigkeit Ihrer Sorge um die Finanzierung gefördert. So bleibt das zweifelhaft.
Aber unabhängig davon ist eine Kosten-Folgen-Abschätzung, wie im Konnexitätsausfüh-rungsgesetz vorgesehen, nötig. Daran besteht kein Zweifel.
Die finanzschwachen Kommunen im Nothaushaltsrecht dürfen keine freiwilligen oder neuen Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch Investitionen für Klimaschutz und Klimaanpas-sung. Für diese Kommunen gibt es den Stärkungspakt Stadtfinanzen, das Stärkungspakt-gesetz, seit Dezember 2011. Sie bekommen zusätzliche Gelder, wenn sie einen Haushaltskonsolidierungsplan auflegen, der es ihnen ermöglicht, innerhalb eines vorgegebenen Zeit-raums von sieben bzw. zehn Jahren einen ausgeglichen Haushalt aufzustellen.
Sie können dann am Klimaschutzprogramm teilnehmen, jedenfalls formal. In der Praxis ist das wohl leider kaum durchführbar. Können sie sich denn überhaupt noch zusätzliche Ko-sten aufbürden? So berechtigt die Frage ist, so unehrlich ist die CDU. Zwar wurde die ver-fehlte Bundesfinanzpolitik von einer rot-grünen Regierungskoalition eingeführt, aber dann erst von einer großen Koalition und jetzt von einer CDU-FDP-Regierung weiter verschärft.
Die Finanzmisere im Land und bei den Kommunen hat sie mitverursacht. Steuerreformbe-dingte Einnahmeausfälle haben sich auch auf NRW ausgewirkt. Einerseits ist da die Schul-denbremse, an der Sie festhalten, andererseits soll es keine Steuererhöhungen geben. Wir weisen immer und immer wieder darauf hin, dass auch die Einnahmenseite betrachtet wer-den muss. Wie ist es mit der Vermögenssteuer, Finanztransaktionssteuer, Verbesserung des Steuervollzugs, Bekämpfung der Steuerhinterziehung? Immer neue Forderungen auf-stellen, ohne die oben genannten Finanzierungen zu sichern, ist in hohem Maße unehrlich. Das ist Verschaukeln der Öffentlichkeit und nicht so besonders schlau vor der Bundestags-wahl. Es hilft auch weder den Kommunen noch dem Klimaschutz.
Der erste Satz Ihres Antrages, liebe CDU-Fraktion, ist mehr als flüssig, der ist überflüssig, weil das Konnexitätsprinzip sowieso gilt. Und der zweite Satz Ihres Antrags ist genauso durch das Ausführungsgesetz bereits vorgegeben, zum einen und zum anderen von Ihrer Seite aus unehrlich gemeint. Wir können dem in dieser Form einfach nicht zustimmen. – Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)
Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Rohwedder. –
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