Zu den Aussagen über das gemeinsame Wahlprogramm der CDU/CSU, dass diese Parteien die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsdaten nicht weiter verfolgen wollen, sagt Frank Herrmann, Sprecher für Privatsphäre und Datenschutz:
„Die Unions-Parteien wollen weiterhin die Kommunikationsdaten der deutschen Bevölkerung auf Vorrat speichern, daran ändert auch der Austausch der dafür verwendeten Begriffe nichts. In dem seit 1. Juli in Kraft getretenen Gesetz zur Bestandsdatenauskunft ist bereits eine Auskunftspflicht der Telekommunikationsanbieter enthalten. Den Schnüfflern und der CDU und CSU ‚fehlt‘ also nur noch die Speicherfrist! Dann können die Behörden auch in Deutschland völlig legal die gleichen Durchsuchungen in den Kommunikationsdaten der Bürger vornehmen wie US-amerikanische Behörden. Mit ‚freiwillig‘ gespeicherten Daten kann das auch heute schon gemacht werden.
Ein Hohn ist es zudem, die Mindestspeicherfrist als eine Verbesserung zur Vorratsdatenspeicherung darzustellen. Bei der Vorratsdatenspeicherung war die Speicherung auf 6 Monate begrenzt! Die Mindestspeicherfrist legt nur ein Minimum fest und würde wohl eine ewige Speicherung zulassen!“
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