Sehr geehrte Frau Hieronymi,
die Redaktionsgruppe „Junges Fernsehen“ des WDR hat sich mit Verweis auf § 5 des WDR-Gesetzes dazu entschlossen, den Beitrag „Dunk den Herrn“ der Satirikerin Carolin Kebekus nicht zu senden. Ursprünglich sollte der Beitrag am 5.6.2013 in der Satiresendung „Kebekus“ im Abendprogramm auf Einsfestival ausgestrahlt werden. In einer Pressemitteilung begründet der WDR diese Entscheidung damit, dass die religiösen Überzeugungen der Bevölkerung zu achten und eine Verunglimpfung religiöser Symbole im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht zuzulassen seien.
Aus unserer Sicht ist diese redaktionelle Entscheidung des WDR im Spannungsfeld zwischen der Achtung religiöser Gefühle der Bevölkerung einerseits und der im Grundgesetz verbrieften Kunstfreiheit, unter die auch die Satirefreiheit zu fassen ist, zu sehen.
Der deutsche Presserat hat sich in dieser Frage bereits deutlich positioniert. Er stellte bereits vor Jahren klar, dass auch Religionsgemeinschaften und ihre Mitglieder Kritik – auch scharfe – ertragen müssten. Die Beschwerdekammer betonte, dass es Grenzen auch für Satire und Karikaturen gebe. Diese seien allerdings weit zu ziehen.
Wir würden uns wünschen, dass der WDR-Rundfunkrat als Aufsichtsgremium des WDR in seiner nächsten Sitzung über die Entscheidung, den Beitrag „Dunk den Herrn“ nicht auszustrahlen, diskutiert und eine deutliche Position zugunsten der Meinungs- und Kunstfreiheit im öffentlich-rechtlichen Fernsehen bezieht.
Daniel Schwerd, Netz- und medienpolitischer Sprecher und
Lukas Lamla, Kulturpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW
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