VGH-Urteil zum Landeshaushalt 2011

Dietmar Schulz zum VGH-Urteil:

Das heutige Urteil des Verfassungsgerichshofs NRW von heute ist Beleg dafür, dass es die derzeitige und auch letzte Landesregierung mit der Verfassungstreue in Haushaltsfragen nicht ernst nimmt.

Nicht erstmals wurde der von einer rot-grünen Landesregierung auf dem Prüfstand stehende Haushalt für verfassungswidrig erklärt. Der Haushalt des Jahres 2011 verstieß gegen die Verfassung des Landes (Art. 83 Satz 2 LV), weil die verfassungsmäßig erlaubte Kreditgrenze im Verhältnis zu den Investitionen des Landes überschritten worden ist. Die Nichtigkeit des 2011er Haushalts bezieht sich auf die Überschreitung, die bei rund 1,8 Mrd. Euro lag.

Entscheidend ist, dass die Überschreitung der Regelverschuldungsgrenze nur erlaubt ist, wenn dies zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts notwendig ist. Dies hat das Verfassungsgericht jetzt in seiner Entscheidung verneint.

Bereits im Jahr 2011 operierte Finanzminister Walter-Borjans mit falschen Zahlen und Annahmen, wie das Gericht in seiner Begründung heute ausführte. In der laufenden Haushalsberatung zum Haushaltsentwurf 2013 nährt die Regierung in NRW den Glauben, dass die Verschuldung bei verringerter Neuverschuldung abgebaut werden könne. Dies erfolgt vor dem Hintergrund von Prognosen für die Einnahmen von Steuern, die – wie schon in der 2. Lesung zum Haushalt 2013 erwähnt – nichts anderes ist als Glaskugel-Gucken der Regierung. Außerdem nähern wir uns einer beinahe rekordverdächtigten Einstellung einer globalen Minderausgabe beinahe an die Milliardengrenze heran. Wir befürchten, dass der Haushalt 2013 eine Wette auf die Zukunft wird, wie schon der Haushalt 2011 und auch 2012 die Verschuldung des Landes NRW nicht nachhaltig strukturell vermindern konnten. Von einer Rückzahlung von Landesschulden, wie dies in anderen Bundesländern bereits der Fall ist, sind wir weit entfernt.

Weitere Ausführungen zum Urteil folgen, sobald die vollständige Begründung vorliegt.

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