Plenarrede: Hanns-Jörg Rohwedder zu Änderung des Landeswassergesetzes

Mittwoch, 27. Februar 2013

5. Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP

Drucksache 16/45

2. Lesung

in Verbindung damit

Gesetz zur  Änderung des Landeswassergesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Drucksache 16/1264

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für

Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und   Verbraucherschutz

Drucksache 16/2143

2. Lesung

in Verbindung damit

Anforderungen an eine neu zu erstellende Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – Selbstüberwachungsverordnung – SüwAbw

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/1265

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und   Verbraucherschutz

Drucksache 16/2144

Unser Redner: Hanns-Jörg Rohwedder

Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung

Audiomitschnitt der Rede von Hanns-Jörg Rohwedder

Videomitschnitt der Rede von Hanns-Jörg Rohwedder

Das Wortprotokoll zur Rede von Hanns-Jörg Rohwedder

Hanns-Jörg Rohwedder (PIRATEN): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer oben im Saal und im Stream! Herr Kollege Markert von den Grünen hat seine Rede mit einem Dank an die Bürgerinitiativen beendet, die an der bürgerfreundlichen Lösung mitgewirkt hätten.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Herr Markert, Sie wissen schon, dass die Bürgerinitiativen das anders sehen, sie sind mit Ihrem Gesetzentwurf alles andere als zufrieden. Wir teilen diese Unzufriedenheit.

(Zurufe von der CDU: Mikrofon! Wir hören Sie schlecht!)

– Wir teilen die Unzufriedenheit der Bürgerinitiativen mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung. 99 % der Hausgrundstücke im Land sind an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen. Keine privaten Abwässer landen mehr wie früher in Sickergruben oder irgendwo im Untergrund.

Jetzt behaupten SPD und Grüne, dass von den undichten privaten Anschlussleitungen, die Tag und Nacht, tagein, tagaus überwiegend trocken liegen, eine Gefahr für das Grundwasser ausgehe. Ein Beweis für diese von SPD und Grünen behauptete Gefahr für das Grundwasser wurde bisher weder im Bund noch im Land Nordrhein-Westfalen erbracht. Indikatoren für siedlungs‑ und industriebedingte Stoffeinträge sind nicht von flächenmäßiger Bedeutung. Sie kommen nur vereinzelt und lokal begrenzt vor. So steht es im Trinkwasserbericht Nordrhein-Westfalen aus 2009. Diese Aussagen sind ein eindeutiges Indiz dafür, dass kein Gefahrenpotenzial vorliegt, das einen Generalverdacht und eine flächendeckende Dichtheitsprüfung rechtfertigt.

Der LANUV-Fachbericht 43 enthält längst bekannte Untersuchungsergebnisse. Streng wissenschaftlich ermittelte kausale Zusammenhänge zwischen undichten privaten Grundstücksentwässerungsanlagen und Stoffeinträgen in das Grundwasser werden darin nicht nachgewiesen.

In der Anhörung, die wir hier durchführten, warnten Experten mit Blick auf den vorliegenden Gesetzentwurf von SPD und Grünen vor einer flächendeckenden Dichtheitsprüfung durch die Hintertür. Das ist nicht bürgerfreundlich. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird nicht gewahrt. Trotz unterschiedlicher Gegebenheiten in NRW wird durch den von den Regierungsfraktionen propagierten Ansatz alles über einen Kamm geschoren. Ich kann Ihnen jetzt schon prophezeien: Am Ende werden die Gerichte entscheiden. Denn die unterschiedlichen Verfahren, die der Gesetzentwurf von SPD und Grünen beinhaltet, bieten eine breite Front für Rechtsstreitigkeiten, wie Prof. Hepcke ausführte.

Es wird Ihnen auch nichts nutzen, den Schwarzen Peter den Kommunen zuzuschieben. Das Gesetz wird Ihnen von den Gerichten um die Ohren gehauen werden. Es ist nur schade, dass das erfahrungsgemäß lange dauert und die Bürger in der Zwischenzeit darunter leiden müssen.

In der Landesregierung scheint sich niemand zu fragen, warum andere Bundesländer, auch mit ähnlichen Regierungskonstellationen, sich und ihren Bürgern Vergleichbares nicht antun mögen. Möge der Landesregierung vor Gericht bei den ersten Klagen bald ein Licht aufgehen, kann ich da nur sagen.

Der Gesetzentwurf von CDU und FDP liefert uns all diese Probleme nicht, er ist eindeutig bürgerfreundlicher. Er berücksichtigt das Verfassungsprinzip der Verhältnismäßigkeit. Deshalb werden wir ihm zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN, der CDU und der FDP)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege.

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Veröffentlicht unter Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (A17), Reden

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