Plenarsitzung 18, 13. Dezember 2012
Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf der Landesregierung
Mitschnitt der Rede von Dirk Schatz
Redeprotokoll:
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuschauer! Die Landesregierung hat sich mit der Reform des Dienstrechts die Aufgabe auferlegt, eine ganze Reihe von Veränderungen im öffentlichen Dienst des Landes vorzunehmen, um damit die Möglichkeiten, die ihr durch die Föderalismusreform gegeben wurden, auszunutzen.
Damit hat sie gleichzeitig aber auch die schwierige Aufgabe übernommen, den Forderungen vieler unterschiedlicher Berufsgruppen innerhalb des öffentlichen Dienstes gerecht werden zu müssen. Sie wird – so viel kann schon jetzt verraten werden – nicht in der Lage sein, alle Forderungen zu erfüllen. Manches ist schlicht zu teuer.
Dennoch wird die Landesregierung nicht umhinkommen, auch auf die eine oder andere finanzielle Forderung einzugehen, wenn sie die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes beibehalten und weiterhin hochqualifizierte Bewerber anlocken möchte. Gerade der öffentliche Dienst mit seinen hoheitlichen Rechten und zum Teil massiven Eingriffsbefugnissen kann es sich nicht erlauben, zukünftig nur noch auf Mittelmaß zu setzen. Ich denke, wir wollen auch in Zukunft Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die ihren Job hochmotiviert und vor allem qualifiziert ausüben. Das wird allerdings nicht gelingen, wenn wir die Menschen, die jeden Tag zum Funktionieren dieses Staates beitragen, immer weiter schröpfen.
Ich bin sehr gespannt, wie und vor allem welche der vielen Forderungen die Landesregierung letztlich umsetzen möchte. Aufgrund der Zweistufenlösung ist zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls keine klare Linie zu erkennen.
Uns ist bewusst, dass es sich in dieser ersten Stufe ausdrücklich um ein Reparaturgesetz handeln soll, das zunächst nur die absolut notwendigen Änderungen herbeiführt. Natürlich könnte ich jetzt viel kritisieren, was alles nicht berücksichtigt wurde, obwohl es hätte berücksichtigt werden können oder sollen. Zu nennen wäre da eine ganze Reihe an Forderungen etlicher Gewerkschaften aus allen Berufsgruppen. Das mache ich an dieser Stelle jetzt jedoch ausdrücklich nicht, da es zum jetzigen Zeitpunkt eben nicht darum gehen soll. Es geht nur um das Nötigste. Der Inhalt – ich sage mal: der richtige Inhalt – soll später kommen. Über diesen Weg kann man sicherlich streiten. Ich zumindest kann damit leben.
Ein Inhalt jedoch – das begrüßen wir sehr – ist bereits jetzt zu erkennen. Das ist das deutlichere Bekenntnis zum Leistungsprinzip, was sich zum Beispiel durch die Umstellung von Alters- auf Erfahrungsstufen innerhalb einer Besoldungsgruppe und den in diesem Punkt ebenfalls befindlichen Detailregelungen zeigt.
Ich bin auch sehr gespannt, wie sich das in der Praxis entwickeln wird. Denn gerade beim Leistungsprinzip steht der Dienstherr seinen Beschäftigten gegenüber in einer besonderen Verantwortung. Er ist nämlich maßgeblich dafür verantwortlich, dass diese dann auch tatsächlich entsprechend ihrer Leistung beurteilt werden. Doch genau das ist in der Praxis leider nicht immer der Fall. Es soll beispielsweise manch einen Vorgesetzten geben, der nicht in der Lage ist, zwischen Qualität und Quantität der Arbeit zu unterscheiden.
Deshalb sollten wir uns in der zweiten Reformstufe auch die Frage nach neuen Möglichkeiten im Beurteilungsprozess stellen. Eine 360-Grad- Beurteilung,
wie sie in der freien Wirtschaft immer häufiger eingesetzt wird, steckt im öffentlichen Dienst noch in den Kinderschuhen, kann aber unter Umständen eine gute Ergänzung zum jetzigen System darstellen.
Auch wenn es aufgrund mangelnden Inhalts inhaltlich eigentlich nicht viel zu kritisieren gibt: In struktureller Hinsicht ist dieser Entwurf eher nicht so prickelnd. Sie arbeiten an vielen Stellen im Gesetz mit Verweisen. Das ist sicherlich nicht unüblich, tritt hier jedoch besonders hervor. Ich möchte ein kleines Beispiel nennen, um das zu verdeutlichen.
Anstatt dass Sie das Landesbesoldungsgesetz direkt komplett neu fassen und neu strukturieren, verweisen Sie im Landesbesoldungsgesetz zunächst auf das Bundesbesoldungsgesetz, holen das dann im Folgenden – in Art. 2 des Antrages – auf Landesebene herunter, machen daraus also ebenfalls ein Landesgesetz mit der Folge, dass Sie nun quasi zwei Landesbesoldungsgesetze nebeneinander stehen haben, von denen eines, nämlich das alte, weiterhin Landesbesoldungsgesetz heißt, während das andere, das neue, Übergeleitetes Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen heißt. Und dann ändern Sie das Übergeleitete Besoldungsgesetz in Art. 2 Ihres Antrages direkt wieder um.
Bemerkenswert ist auch, dass Sie im neu geschaffenen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des alten Landesbesoldungsgesetzes auf zahlreiche bundesrechtliche Rechtsverordnungen verweisen, die sich auf das Bundesbesoldungsgesetz beziehen, das Sie ja gerade erst geändert haben. Das gehört meiner Meinung nach eigentlich viel eher da hinein.
Es ist kompliziert. Das hätte man anders machen können. Zu dieser Konstruktion sage ich mal Folgendes: Sehr geehrte Landesregierung, die Entlastung der Justiz, die wir ja brauchen, beginnt bereits bei einem vernünftigen Gesetzentwurf. Davon ist hier allerdings nicht viel zu erkennen. Andere Bundesländer haben das nach der Föderalismusreform definitiv viel besser hinbekommen. Ich kann wirklich nur hoffen, dass Sie in der zweiten und vermutlich auch letzten Stufe Ihrer Reform ein Reparaturgesetz zum Reparaturgesetz in der Hinterhand haben. Ansonsten wird das eher nichts.
Ich fasse zusammen und komme damit auch zum Schluss. Inhaltlich steckt in dem hier behandelten Antrag außer dem absolut Nötigen nicht viel drin. Deshalb habe ich zum jetzigen Zeitpunkt auch ganz bewusst auf inhaltliche Kritik verzichtet. Strukturell ist der Entwurf eher schlecht. Sie können mir glauben, dass wir spätestens zur zweiten Stufe ganz genau hinschauen werden, was Sie da eigentlich fabrizieren wollen. Bisher jedenfalls ist nicht viel zu erkennen. – Vielen lieben Dank.
(Beifall von den PIRATEN)
Vizepräsident Oliver Keymis: Herzlichen Dank, Herr Kollege Schatz. – Damit sind wir am Ende der Beratung.
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