Rechtsextremismus-Datei birgt verfassungsrechtliche Probleme

Die Piratenfraktion im Landtag NRW hat in der heutigen Sitzung des Innenausschusses gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizeigesetzes und zur Schaffung einer landesrechtlichen Grundlage für die Rechtsextremismus-Datei (RED) gestimmt. „In Anbetracht der erheblichen Grundrechtseingriffe ist es unerlässlich, die Ergebnisse der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 2012 abzuwarten“, mahnt Dirk Schatz, Innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion.

Das Urteil über die Verfassungsmäßigkeit der Antiterrordatei, die als exaktes Vorbild der RED gedient hat, wird in drei Monaten erwartet. Bereits im Vorfeld lassen die Richter jedoch keinen Zweifel daran, dass dieses zentrale Instrument im Kampf gegen Terrorismus verfassungsrechtlich bedenklich ist und im Bereich des Datenschutzes nachgebessert werden muss.

Die Probleme, die diese Art von Verbunddateien mit sich bringen, sieht die Verfassungsbeschwerde eines vormaligen Richters insbesondere in der Nichteinhaltung des Trennungsgebotes zwischen Polizei und Geheimdiensten, der Speicherung von unbescholtenen Kontaktpersonen sowie in der oftmals fehlenden Definition und Klärung von Rechtsbegriffen, wie z.B. dem Begriff des gewaltbezogenen Rechtsextremismus.

Schon bei der Umsetzung des Gesetzes durch den Bund wurden diese verfassungsrechtlichen Bedenken durch zahlreiche Stellungnahmen aufgeworfen, blieben jedoch unberücksichtigt. „Rechtsextremismus muss bekämpft werden, jedoch können wir in Nordrhein-Westfalen nicht einem Gesetz zustimmen, welches die Erlaubnis der Speicherung und Verwertung von Daten in einer sehr wahrscheinlich verfassungswidrigen Datei zum Inhalt hat“, so Schatz.

Verantwortlich für diese Pressemitteilung: Piratenfraktion im Landtag NRW, Pressesprecher Ingo Schneider, presse [ at ] piratenfraktion-nrw.de
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