PM: Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung

PM: Verfassungsänderungen nur noch mit Zustimmung der Menschen in NRW!

Zweiter Gesetzentwurf der Piratenfraktion im Landtag NRW im Plenum behandelt:

Die Mitglieder des Landtages haben den PIRATEN-Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung für NRW einstimmig an den Hauptausschuss, sowie an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen.

 

Pressemitteilung vom 05.07.12 / Hintergrund:

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben mit dem „Fiskalpakt“ Maßnahmen beschlossen, die in das Grundgesetz eingreifen und weitreichende Folgen für alle Bürger haben werden. Die Menschen in Deutschland dürfen aber nicht über den Fiskalpakt abstimmen. „Das ist mit echter Demokratie nur schwer vereinbar“, sagt Dietmar Schulz, Abgeordneter der Piratenfraktion NRW, „selbst der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Hans-Joachim Jentsch hat einen Volksentscheid gefordert. Wir wollen ebenfalls mehr direkte demokratische Beteiligung.“

Die Piratenfraktion hat daher einen Gesetzentwurf eingebracht, durch den die Wirksamkeit einer Änderung der Landesverfassung von der Zustimmung der Bürger abhängig gemacht wird. „Die Menschen in NRW wollen sich nicht nur von Politikern vertreten lassen, vielmehr wollen sie unmittelbar die Prozesse beeinflussen“, so Schulz. 

Der Gesetzentwurf der Piratenfraktion entspricht exakt der in Bayern schon seit Jahrzehnten bestehenden Rechtslage. „Wenn das in Bayern funktioniert, sollten wir es in NRW ebenfalls einführen können“, sagte Schulz.

Bereits gestern hat die Piratenfraktion im Landtag NRW einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes eingebracht, durch den das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen gestärkt werden soll. Dieser wurde zur weiteren Prüfung an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen.

Veröffentlicht unter Sonstiges
3 Kommentar auf “PM: Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung
  1. Janlive sagt:

    = Inhaltliches =

    Was wollt ihr eigentlich? Eine Landesverfassungsänderung mit dem Fiskalpakt, der “in das Grundgesetz [eingreift]”, zu begründen, um am Ende eine Regelungsübernahme aus Bayern zu fordern, ist völliger Kauderwelsch. Schließlich ist das Grundgesetz Bundesrecht und das bricht Landesrecht. Was schert mich ein Grundgesetzkonflikt in Bezug auf eine Landesverfassungsänderung?

    = Formulierungsschwächen =

    == Eingriff ins Grundgesetz ==
    Die Formulierung “die in das Grundgesetz eingreifen” ist bestenfalls irreführend. Besser wäre etwa “die dem Grundgesetz entgegenstehen” oder, eigentlich, “deren Konformität mit dem Grundgesetz bezweifelt wird.”

    == “sowie” in der Einleitung ==

    “sowie” steht korrekterweise ohne, im obigen Text aber fälschlicherweise mit Komma (in -> […] an den Hauptausschuss, sowie an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen. <-). Außerdem ergänzt "sowie" eine Aufzählung und sollte daher nicht als erste Verundungsform verwendet werden. Besser wäre die normale Aufzählung mit Komma und "und", also:

    "[…] an den Hauptausschuss, den Innenausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen."

  2. WildOat sagt:

    @janlive
    “Was schert mich ein Grundgesetzkonflikt in Bezug auf eine Landesverfassungsänderung?”

    Mich schert es schon, wenn das GG angeknabbert wird. Das kann sich durchaus in der “Ausgestaltung” einer Landesverfassung widerspiegeln (Föderalismus).

  3. Oppi sagt:

    “Eine Landesverfassungsänderung mit dem Fiskalpakt, der “in das Grundgesetz [eingreift]“, zu begründen,”

    Die Piraten sitzen aber nunmal noch nicht im Bundestag. Trotzdem ist das ein treffendes Beispiel um zu begründen, weshalb die Bevölkerung in solchen Fällen gefragt werden sollte.

    @Grammatikunterricht : Ganz ehrlich, das ist Erbsenzählerei.

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