I. Sachverhalt Die Digitalisierung von Kunst- und Kulturgütern, gerade derer im Besitz der vielfältigen Museen in NRW, unterliegt in vielen Fällen urheberrechtlichen Schranken. Die Werke dessen Urheberrechtsschutz bereits abgelaufen ist, könnten jedoch bereits digitalisiert werden und gemeinfrei der Netzöffentlichkeit zur…