Plenarrede: Oliver Bayer zu Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz

Mittwoch, 20.03.2013

TOP 9. Gesetz zur Zweckbindung der dem Land Nordrhein-Westfalen nach dem Entflechtungsgesetz aus dem Bundeshalt zustehenden Finanzmittel (Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz – EMZG NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung
Block I
2. Lesung
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Unser Redner: Oliver Bayer
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung

Das Wortprotokoll zur Rede von Oliver Bayer:
Oliver Bayer(PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer hier am Stream und an den Video-Plattformen! Fünf Ausschüsse haben sich mit dem Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz beschäftigt. Dort, wo ein Votum ab-gegeben wurde, wurde die Annahme auch einstimmig – manchmal bei Enthaltung der CDU – empfohlen.Ja, wir brauchen das Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz. Ich erläutere für unsere Besucher und die Zuschauer im Stream und auf YouTube kurz, worum es geht. Die Entflech-tungsmittel sind die Ersatzzahlungen des Bundes an die Länder für die durch die Föderalismusreform umverteilten Aufgaben. Herr Breuer hat das auch schon erklärt. Anders als bei den dauerhaft übertragenen Aufgaben sind die Zahlungen hierfür zeitlich begrenzt, und zwar bis 2019. Zudem muss 2014 die Verteilung neu verhandelt werden.Jetzt muss zügig eine landesinterne Regelung herbeigeführt werden, um diese Verhandlungen entsprechend führen zu können. Dies ist seit 2007 bekannt und wurde schon lange genug aufgeschoben. Die freiwillige Zweckbindung zeigt allen: Wir brauchen das Geld, und zwar genau für die Bereiche, für die es ursprünglich vorgesehen war – es gab nämlich einmal eine Zweckbindung –, und wir brauchen es auch weiterhin.

Das Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz findet auch unsere Zustimmung. Ich möchte noch einmal auf die guten Ideen und Verbesserungsvorschläge hinweisen, die bei der Anhörung im Januar dieses Jahres unter anderem von der Architektenkammer, vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und dem Fahrgastverband PRO BAHN vorgetragen wor-den sind.

Ich spreche beispielhaft die Verteilung der Mittel für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und für die Wohnraumförderung an. Bezüglich der Verbesserung der Verkehrsverhält-nisse könnte auch eine Festschreibung der Verteilung zwischen dem ÖPNV und dem Stra-ßenbau stattfinden. In Baden-Württemberg wurde dies im Verhältnis 60 zu 40 zugunsten des ÖPNV festgelegt. Dies würde auch bei uns eine Verbesserung des ÖPNV bedeuten. Daehre-Kommission und die ÖPNV-Zukunftskommission haben erst kürzlich den dramatischen Fehlbetrag in der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur offengelegt. Insbesondere der ÖPNV steht vor großen Herausforderungen und ist in NRW dafür nur unzureichend finanziell ausgestattet.

In NRW gibt es laut Zwischenbericht der ÖPNV-Zukunftskommission beispielsweise einen Erneuerungsbedarf bei U-Bahn- und Straßenbahnsystemen von 1,1 Milliarden € bis 2016. Herr Beu hat hier andere Quellen mit gleichem Fazit genannt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Wir brauchen Planungssicherheit und darüber hinaus eine Ausweitung der Mittel.

Ich möchte gerne noch einen zweiten Verbesserungsvorschlag hervorheben, und zwar den von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sowie vom Deutschen Mieterbund NRW e. V. Dieser Vorschlag – die Einrichtung eines Wohnraumförderfonds als Sondervermögen – nach dem Vorbild des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes würde zweierlei bewir-ken:

Erstens wäre damit einer Zweckentfremdung in andere Investitionsbereiche vorgebeugt. Zweitens wäre eine Verstärkung der Investitionstätigkeit sichergestellt, da die Mittel nicht als Verrechnungsposition des Landes für den Schuldendienst genutzt werden könnten.

Der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen liegt derzeit bei nur etwa einem Drittel des Bedarfes. Es gibt rund 650.000 geförderte Wohnungen; wir bräuchten jedoch weitere 1,2 Millionen. Das gilt für jetzt, das gilt aber auch für die fernere Zukunft, wenn die Zinsen wieder höher sind, und wer weiß, was dann mit der NRW.BANK ist.

Der zuvor schon erwähnte Zwischenbericht der ÖPNV-Zukunftskommission empfiehlt außerdem ausdrücklich, eine Aufstockung der Mittel nach dem Entflechtungsgesetz vorzunehmen. Das kann hier natürlich nicht entschieden werden, aber der heute vorliegende Gesetzentwurf bildet die Grundlage dafür, auf Bundesebene zu verhandeln, und ist zugleich die Aufforderung an die Landesregierung, dies auch zu tun.

Die hier erfolgende Festschreibung des gegenwärtigen Zustandes ist keine dauerhafte Lösung der hier nur knapp angerissenen Probleme. Das Ganze ist halt pragmatisch – eine geeignete Maßnahme, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Daher geben wir unsere Zustimmung zum pragmatischen, formal wichtigen Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz und ein Ja zu den Fördermitteln aus dem Bund, Herr Ellerbrock.

Dass man weiter optimieren kann und inhaltlich mehr gestalten könnte, zeigt die Anhörung. Vielen Dank nochmals für die Ideen und Ihnen vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN und Reiner Breuer [SPD])

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Auch Ihnen vielen Dank, Herr Abgeordneter.

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