Frank Herrmann zum Vollzug der Abschiebungshaft

Mittwoch, 29. April 2015

 

Top 15. Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen (Abschiebungshaftvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen – AHaftVollzG NRW)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/7545

MdL Frank Herrmann/ Foto A.KnipschildUnser Redner: Frank Herrmann
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
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Protokoll der Rede von Frank Herrmann

Frank Herrmann (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Welcher Zeitpunkt wäre besser geeignet als jetzt, um über die Abschaffung der Abschiebehaft zu sprechen, wenn wir gleichzeitig ein Abschiebehaftvollzugsgesetz verabschieden wollen, auf dessen Basis dann die Landesregierung eine sehr teure Abschiebehaftanstalt betreiben will? Denn all das bräuchten wir nicht, wenn wir die Abschiebehaft abschafften. Aber, Kollegin Düker, wir führen jetzt keine Grundsatzdebatte; da muss ich Sie enttäuschen.

Herr Kollege Stotko, wenn Sie den Antrag gelesen hätten, …

(Thomas Stotko [SPD]: Habe ich!)

Nein, haben Sie nicht. Sie haben den Schluss nicht gelesen.

(Thomas Stotko [SPD]: Doch!)

Dort heißt es: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich der Initiative der Landesregierung von Schleswig-Holstein anzuschließen und die Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Abschiebungshaft mit zu erarbeiten und mitzutragen.“

Über all das werden wir im Ausschuss sprechen. Denn wir stimmen heute ja nicht direkt ab, da es sich ja um eine Überweisung handelt. Deswegen komme ich jetzt zum Gesetzentwurf zum Abschiebungshaftvollzug. Nach wie vor ist das etwas, was wir als völlig untauglich ansehen, um eine Abschiebungshaft, das Wegsperren von Menschen, zu regeln, weil in dem Gesetz eklatant Europarecht verletzt wird, das Abstandsgebot nicht eingehalten wird, auf das Strafvollzugsgesetz verwiesen wird, das völlig untauglich ist und nach Europarecht die Abschiebungshaft nicht regeln darf.

(Beifall von den PIRATEN)

Die Landesregierung hat im Dezember den Gesetzentwurf vorgelegt. Aus irgendwelchen Gründen konnten wir erst im Februar eine Anhörung dazu beantragen. Vorher gab es die Möglichkeit im Ausschuss nicht. Keine andere Fraktion hatte ein Interesse daran. Keine andere Fraktion hat einen Sachverständigen für die Anhörung genannt. Alle wollten diesen Ein-Blatt-Gesetzentwurf möglichst schnell durchwinken.

In der Anhörung am 14. April wurde der Gesetzentwurf für völlig unzureichend erklärt. Das Fazit der Sachverständigen war, das Gesetz nicht zu beschließen, da es in mehrfacher Hinsicht verfassungs- und europarechtswidrig ist. Daran hat sich bis jetzt nichts geändert.

Es liegen nun zwei Änderungsanträge vor, mit denen versucht wird, das Gesetz zu flicken, aber sie machen die wenigen Regeln noch schlechter. Dass die Laufbahnregelung für die Beamten vergessen wurde, ist peinlich genug. Dass mit dem zweiten Änderungsantrag sogar das Taschengeld der Gefangenen gekürzt werden soll, ist eine Unverschämtheit, finde ich.

(Beifall von den PIRATEN)

Die Verfassungsmäßigkeit hatten wir bei der Auswertung der Anhörung thematisiert. Sie haben das infrage gestellt, weil dann andere Landesgesetze in anderen Bundesländern auch verfassungswidrig sein würden. Ich habe eine Studie gefunden, die genau das besagt, und zwar die Halleschen Studien zum Migrationsrecht. Ein Aufsatz von Matthias Haag benennt nämlich nur drei verfassungsgemäße Vollzugsgesetze in Deutschland für den Abschiebungshaftvollzug. Das sind die Gesetze in Bremen, Berlin und Brandenburg. Das finde ich sehr bemerkenswert. Das Problem bei der Feststellung der Verfassungsmäßigkeit ist, dass es dafür einer Klage bedarf. Diese können leider nur die Gefangenen einreichen. Und naturgemäß wird es ihnen sehr schwerfallen, weil sie ganz andere Sorgen haben.

Es ist sehr traurig, dass die regierungstragenden Fraktionen ich denke: wissentlich ein verfassungswidriges Gesetz beschließen werden. Übrigens ist es auch sehr traurig, dass ein Gutachten von Prof. Huber, das auf der Innenministerkonferenz vorgestellt wurde, hier überhaupt nicht zum Tragen kam, das auch aussagt, dass die Haft nicht über Richtlinien, über Verordnungen geregelt werden darf, sondern dass die Regelungen im Gesetz vorgesehen werden müssen, was hier nicht der Fall ist. Sehr schade!

Sie haben ein Dreivierteljahr Zeit gehabt, ein ordentliches Gesetz vorzulegen. Büren ist im Juli letzten Jahres geschlossen worden. Sie legen wissentlich ein verfassungswidriges Gesetz vor. Das ist bitter. Wir bleiben bei unserer Ablehnung. Ein letztes Wort zur Gewahrsamsordnung, die Sie gestern verschickt haben. Sie sagen seit drei Monaten, dass Sie diese vor der zweiten Lesung versenden. Das haben Sie tatsächlich eingehalten 24 Stunden vorher!

Wir werden, glaube ich, im Ausschuss darüber sprechen. Sie haben eben gesagt, was darinsteht, nämlich die Abschiebungshaft so human wie möglich zu gestalten. Es geht meiner Meinung nach aber nicht um die tatsächliche Handlungsweise, nicht darum, wie wir die Haft für die Menschen so gut wie möglich gestalten können, sondern darum, wie wir den Gefängnisaufenthalt so wenig rechtswidrig wie möglich gestalten können. Das strahlt diese Gewahrsamsordnung aus. Ich finde es eine Unverschämtheit, dann hier auch noch mit der Aussage aufzuwarten, dass man hier einen humanen Abschiebungshaftvollzug gestaltet. Das ist mit Sicherheit nicht der Fall.

(Beifall von den PIRATEN)

Veröffentlicht unter Frank Herrmann, Integration (A19), Reden

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