Dirk Schatz zur Änderung der Meldeauflagen im Polizeigesetz

Mittwoch, 18. März 2015

 

Top 17. Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Meldeauflagen als polizeiliche Standardmaßnahmen)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU
Drucksache 16/5038
2. Lesung
Mdl Dirk Schatz/Foto A.KnipschildUnser Redner: Dirk Schatz
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
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Protokoll der Rede von Dirk Schatz

Dirk Schatz (PIRATEN): Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man muss fairerweise sagen, dass das Ergebnis der Anhörung sehr knapp war. Ich glaube, es lag bei 4:3, was die Sachverständigen betrifft: Vier waren gegen eine Aufnahme in das Gesetz, drei waren dafür. Das Hauptargument der Gegner war immer wie es auch hier schon öfter gesagt wurde : Es wird ja schon gemacht. Es besteht eine Rechtsgrundlage, nämlich die Generalklausel des Polizeigesetzes. Das ist so weit auch anerkannt.

Interessant ist allerdings, dass ausgerechnet der Vertreter der sogenannten Problemfangruppen, nämlich Herr Dr. Kleier von den Ultras Gelsenkirchen, sich für eine Aufnahme ausgesprochen hat, und zwar mit einer ähnlichen Begründung wie die der Sachverständigen Dr. Schönrock. Beide sagen: Ja, es gibt bereits Meldeauflagen, gestützt auf § 8. Sie werden, wie alle Sachverständigen sagten, auch intensiv angewandt im Übrigen, zumindest bisher, auch ohne grundsätzliche rechtliche Bedenken der Gerichte.

Allerdings und deshalb sprechen sich die beiden genannten Sachverständigen für eine Aufnahme aus; das ist ein Punkt, den ich bereits in der ersten Lesung genannt hatte : Eine Aufnahme ins Gesetz kann von uns als Gesetzgeber auch dazu genutzt werden, der Exekutive verbindliche Rahmenbedingungen für diese Maßnahmen vorzugeben. Die gibt es im Moment nämlich nicht direkt. Die Exekutive kann das mehr oder weniger nach freiem Ermessen machen. Sie muss natürlich darauf achten, dass das Ermessen fehlerfrei ist und die Vorgaben der Rechtsprechung beachtet werden, keine Frage. Das ist immer das Problem, wenn man Maßnahmen, insbesondere schwerwiegende, auf Generalklauseln stützt: Es gibt keine gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Das ist auch der Grund, warum schwerwiegende Maßnahmen eigentlich spezialgesetzlich geregelt werden sollten. Allerdings das ist der Grund, warum wir diesem Antrag im Speziellen nicht zustimmen können geht der Entwurf der CDU im Prinzip zu weit, er ist viel zu allgemein gehalten. Ich sagte gerade: Der Gesetzgeber, also wir, können das nutzen, um der Exekutive verbindliche Rahmenbedingungen vorzugeben. Aber genau das tut dieser Antrag nicht. Er setzt keinen Rahmen, zumindest keinen, der über den Status quo hinausgeht. In dem Fall können wir es auch gleich ganz sein lassen. Von daher werde ich meiner Fraktion empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Veröffentlicht unter Dirk Schatz, Innenausschuss (A09), Reden

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