Der Landtag berät am 18.März 2015 das 11. Schulrechtsänderungsgesetz in zweiter Lesung und wird den Gesetzentwurf aller Voraussicht nach mit kleinen Korrekturen beschließen. Mit diesem Gesetz werden die Bedingungen zur Umwandlung von Schularten von Grund- und Hauptschulen geändert. Damit soll vor allem die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen erleichtert werden. In den letzten Jahren gab es im Zusammenhang mit Bekenntnisgrundschulen einige Konflikte, öffentliche Debatten und Gerichtsverfahren. Im Aufsatz „Zur öffentlichen Bekenntnisgrundschule in Nordrhein-Westfalen“ stellt Johannes Clessienne, Referent für Schule und Weiterbildung der Piratenfraktion im Landtag NRW, die historische Entwicklung sowie die aktuelle rechtliche Verankerung von Gemeinschafts- und Bekenntnisschulen dar und erörtert, ob mit den vorgesehenen Änderungen weitere Konflikten um die öffentlichen Bekenntnisschulen wirksam verhindert werden können. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass eine grundsätzlichere Reform notwendig ist, um dies zu erreichen.
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Links:
Gesetzentwurf zum 11. Schulrechtsänderungsgesetz (Drs. 16/7544)
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-7544.pdf?von=1&bis=0
Anhörungsprotokoll (Apr 16/819)
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA16%2F819|1|3&Id=MMA16%2F819|5|42
Beratungsverlauf und Stellungnahmen zum 11.Schulrechtsänderungsgesetz
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.2/Suche/Landtagsdokumentation_ALWP/Suchergebnisse_Ladok.jsp?view=berver&mn=14c270ae37e&wp=16&w=native%28%27id%3D%27%271606217%2F0100%27%27+%27%29
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