Daniel Schwerd zum Landesmediengesetz und Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Mittwoch, 17. Dezember 2014

 

Top 4. Gesetz zur Zustimmung zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/7091 (Neudruck)
und
Drucksache 16/7553
Mdl Daniel Schwerd/Foto A.KnipschildUnser Redner: Daniel Schwerd
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
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Protokoll der Rede von Daniel Schwerd:

Daniel Schwerd (PIRATEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! George Bernhard Shaw sagte mal: Politik ist das Paradies zungenfertiger Schwätzer. – Da zu den Inhalten des heute zu verabschiedenden Gesetzes von meinen sehr verehrten Vorrednern bereits alles Denkbare gesagt worden ist, möchte ich versuchen, was dem Verdacht Shaws widerspricht, nämlich mich kurzzufassen.

Ich möchte kurz darauf eingehen, weshalb wir das Gesetz zur Zustimmung zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags und zur Änderung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen insgesamt für nicht zustimmungsfähig halten.

Zunächst zum Art. 1, in dem es um die Senkung des Rundfunkbeitrags geht. Wir Piraten fordern seit Langem einige einschneidende Veränderungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen, vor allem die Abschaffung der 7-Tages-Regelung, die Einführung von freien Lizenzen zur Weiternutzung von noch mehr Inhalten und den Einstieg in die Werbe- und Sponsoringfreiheit auch vor 20:00 Uhr. Diese Forderungen kosten Geld. Man muss den Aufgabenkatalog der Öffentlich-Rechtlichen anpassen, bevor man diesen Forderungen nachgehen bzw. die Rundfunkbeiträge dafür verwenden kann.

Wir sehen aber bislang keine ausreichenden Anstrengungen, die Aufgaben der Öffentlich-Rechtlichen den Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen.

Eine andere Forderung unsererseits könnte und sollte schon längst umgesetzt werden: die Herstellung von mehr Barrierefreiheit. Seit der Umstellung von der Rundfunkgebühr auf den Beitrag sind auch Menschen mit Behinderungen beitragspflichtig. Das verpflichtet aber gleichzeitig ARD und ZDF und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Sender, ihr barrierefreies Angebot auszubauen. Tatsächlich ist schon einiges besser geworden, aber längst noch nicht alles gut. Es gibt immer noch genug Sendungen ohne oder mit qualitativ schlechten Untertiteln. Und Übersetzungen von Sendungen in die deutsche Gebärdensprache, am besten live durch Einblendungen eines Dolmetschers, gibt es so gut wie gar nicht. Hier könnte und müsste man unserer Auffassung nach Verbesserungen anstreben, für die die Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag jetzt schon genutzt werden können.

(Beifall von den PIRATEN)

Insgesamt hätten wir uns ein anderes Verfahren gewünscht. Wir meinen, dass die Politik dringend über die Aufgabendefinition für die Öffentlich-Rechtlichen und deren Weiterentwicklung reden muss. Wenn das geschehen ist, kann man auch den Beitrag senken, wenn dann noch Geld übrig ist. Jedenfalls ist es glaubwürdiger, diese Aufgaben rasch anzugehen, anstatt jetzt den Beitrag um ein paar Cent zu senken, den man dann später wieder erhöhen müsste. Wirklich entlasten tut diese Beitragssenkung niemanden.

Zu Art. 2 des Gesetzentwurfes, der noch einige Änderungen im gerade erst überarbeiteten Landesmediengesetz umsetzt, auch noch einige Worte: Tatsächlich handelt es sich bei den vorliegenden Änderungen um Klarstellungen aus dem Novellierungsverfahren im vergangenen Sommer. Diese Änderungen haben wir damals mitgetragen, da sie unsere wesentlichen Forderungen nach der Staatsferne und der Medienkommission der LfM aufgegriffen haben. Insofern tragen wir auch die jetzt vorgelegten Änderungen mit, da sie unsere Intention aus dem Sommer widerspiegeln.

An einer Stelle haben wir allerdings auch eine andere Meinung, nämlich wenn es um die Qualifikation des Direktors der LfM geht. Hier steht die Frage im Raum, ob der LfM-Direktor die Befähigung zum Richteramt haben muss, wie es das Gesetz zurzeit vorsieht. DieCDU-Fraktion hat im Ausschuss den Vorschlag gemacht und diesen jetzt als Änderungsantrag noch einmal offiziell vorgelegt, dass es entweder der Direktor oder sein Stellvertreter sein kann.

Ich hätte das begrüßt, wenn wir uns auf diesen Kompromiss geeinigt hätten. Fachkompetenz in den Gremien ist ja immer eine gute Sache. Wir halten jedoch eine allein auf die Person des Direktors der LfM zugeschnittene gesetzliche Regelung für falsch.

(Beifall von den PIRATEN und der CDU)

So gesehen hätten wir uns diesen Punkt des Änderungsantrages der CDU anschließen können. Er wird heute vermutlich wieder abgelehnt. Sehr schade!

Aber wir wollen uns aus dem Parteien-Personal-Geplänkel heraushalten, weswegen wir grundsätzlich den vorliegenden Änderungen des Landesmediengesetzes hier zustimmen werden. Insgesamt aber – damit komme ich dann zum Schluss – muss ich meiner Fraktion die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfehlen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Veröffentlicht unter Kultur- und Medien (A12), Reden

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