Dirk Schatz zur Ausweitung von gebührenpflichtiger Polizeieinsätze

Donnerstag, 2. Oktober 2014

 

Top 5. Ausweitung gebührenpflichtiger Polizeieinsätze prüfen

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 16/6856

Unsere Redner: Dirk Schatz

Abstimmungsempfehlungen: Zustimmung zur Ausschuss Überweisung
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Protokoll der Rede von Dirk Schatz

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Orth.  Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Schatz.

Dirk Schatz (PIRATEN): Vielen Dank.  Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Golland, dem Ansinnen Ihres Antrags bin ich grundsätzlich gar nicht abgeneigt, gerade weil er sich zunächst einmal auf einen Prüfungsauftrag beschränkt. Das ist auch so gefordert. Ich möchte Ihnen einmal eine kleine Geschichte aus dem polizeilichen Alltag erzählen. Es gibt tatsächlich Menschen, die, wenn sie zum Gewahrsam gebracht werden, ins Auto urinieren und sich bekoten. Das Auto ist verschmutzt. Dann gibt es Menschen, die das sogar extra machen. Die beschmutzen ihre Gewahrsamszelle  den Boden etc.  mit Kot. Da frage ich mich, warum diese Menschen nicht an den Reinigungskosten beteiligt werden sollen.

Aber  deswegen ist der Antrag aus unserer Sicht zumindest zurzeit noch nicht zustimmungsfähig  Ihr vorgesehener Prüfauftrag greift an dieser Stelle einfach zu kurz. Sie wollen lediglich prüfen lassen, wieviel Geld man aus diesen Sachen generieren kann. Das reicht aber bei Weitem nicht, denn was ist denn  das wurde auch schon erwähnt  mit den wirklich wichtigen Fragen, die diese Sachen betreffen?

Die Bedenken, die man bei dieser Frage haben kann  nein, die man aus meiner Sicht haben muss und die auch ich habe , sind groß: Wie genau wäre so etwas überhaupt umsetzbar? Wie kann man die Privatisierung und die Individualisierung von Kosten verhindern, die aus gutem und wichtigem Grunde vergesellschaftet sind? Wie genau kann man da Grenzen ziehen, und wo sollten diese Grenzen gezogen werden?

Bei dem Beispiel, das ich eben genannt habe  gerade bei den Menschen, die das extra machen , wären diese Grenzen aus meiner Sicht, zumindest in den meisten Fällen, vermutlich überschritten. Aber mein Beispiel ist Gott sei Dank nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme. Die ganz große Mehrzahl der Fälle bewegt sich, zumindest aus meiner Sicht, in einem Bereich unterhalb einer solchen Grenze oder in einer großen Grauzone. In Punkt 3 Ihres Antrags erwähnen Sie das in einem Nebensatz selber.

Wie kann man zum Beispiel unzumutbare Härten verhindern? Man muss auch bedenken, dass die Menschen, die ich gerade in meiner Geschichte erwähnt habe, häufig geistig in einem nicht ganz gesunden Zustand sind. Denen kann man solche Kosten sicherlich nicht aufbürden. Was sind überhaupt unzumutbare Härten in diesem Bereich? Auch diese Frage müsste in einem solchen Prüfauftrag beleuchtet werden. Das ist in Ihrem Antrag aber nicht der Fall. Dann müsste in einem solchen Prüfauftrag auch die Frage beantwortet werden, was eine solche Gebühr auch finanziell unter dem Strich überhaupt bringt. Damit meine ich nicht nur die Einnahmen, sondern ich möchte das unter dem Strich auch mit der Ausgabenseite in einen Zusammenhang gebracht sehen.

Bisher ist es in der Regel so: Wenn man Menschen in den Gewahrsam packt, zum Beispiel weil sie betrunken sind, sind sie am nächsten Morgen wieder nüchtern, schämen sich ganz doll und gehen nach Hause. Sie packen ihre Sachen und sind weg. Da passiert häufig  oder meistens  nichts Weiteres. Aber wir wissen alle, was passiert, wenn man den Menschen ans Geld geht. Das wird vermutlich zu einem erhöhten Klageaufkommen führen. Dabei wird dann nicht nur die Gebühr als solche Gegenstand der Verhandlung sein, sondern auch die Grundmaßnahme, die überhaupt zur Erhebung dieser Gebühr führte, zum Beispiel die Einlieferung in den Gewahrsam.

All das verursacht wieder Kosten in einem nicht unerheblichen Ausmaß. Sie werden Richterstellen schaffen müssen. Die Polizeibeamten, die daran beteiligt waren, werden in aller Regel als Zeugen zu der Verhandlung geladen. Das sind  wenn nicht sogar noch die Gewahrsamsbeamten hinzukommen  schon mal mindestens zwei Zeugen. Die wiederum stehen jedes Mal für ein bis zwei Stunden im Dienst nicht zur Verfügung, oder es wird, falls die Aussage außerhalb der Dienstzeit erfolgt, als Mehrarbeit gutgeschrieben. Ganz generell gibt es bei Gebührenerhebungen immer Verwaltungskosten.

Man muss sich einfach fragen: Lohnt sich das überhaupt? Ist eine solche Gebühr verhältnismäßig? Man kann auch fragen: Gibt es in Baden-Württemberg bereits Erfahrungen damit? Das alles müsste in einen solchen Prüfauftrag aufgenommen werden; es ist hier aber nicht vorhanden. Vielleicht ändern Sie das nach der Debatte im Ausschuss noch. Dann kann man darüber nachdenken, ob man ihm zustimmt, gerade weil es sich um einen Prüfauftrag handelt. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir aber nicht zustimmen. Der Überweisung stimmen wir zu.  Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege.  Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Jäger das Wort.

Veröffentlicht unter Dirk Schatz, Innenausschuss (A09), Reden

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