Mittwoch 25.September.2013
TOP 7. Sechstes Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/3335
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
Drucksache 16/4001
2. Lesung
Block I
Unser Redner: Dirk Schatz
Unsere Abstimmungsempfehlung: Enthaltung
[audio:https://cloud.piratenfraktion-nrw.de/public.php?service=files&t=a9d74f94b47105281a4c5fb4e2ad96fe&download]
Audiomitschnitt der Rede von Dirk Schatz
Wortprotokoll zur Rede von Dirk Schatz
Dirk Schatz (PIRATEN):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich persönlich finde den Weg, den diese Landesregierung einschlägt, alle in den Jahren 2004 bis 2005 eingeführten Befristungen der Landes
gesetzgebung wieder rückgängig zu machen, nicht so gut. Ich möchte mich aber der von CDU und FDP geäußerten Kritik nicht unbedingt anschließen. Denn es kommt halt vor, dass sich ein Gesetzgebungsverfahren verzögern kann. Deswegen halte ich diese Kritik, die am Antikorruptionsgesetz geäußert wird, nicht zwingend für tragfähig. Meine Kritik ist eher grundsätzlicher Natur. Dass diese Befristungen seinerzeit eingeführt wurden, hat einen Sinn, der auch etwas mit Entbürokratisierung zu tun hatte. Ziel war, die Landesgesetzgebung zu verschlanken und die Normenflut zu reduzieren. Wir als Gesetzgeber sollten gezwungen werden, regelmäßig zu überprüfen, ob diese Gesetze überhaupt noch Sinn machen und fortbestehen müssen. Um dies noch weitergehend zu unterstützen, wurden in nicht wenigen Gesetzen nicht nur Befristungen, sondern auch sogenannte Berichtspflichten eingesetzt, die die Landesregierung verpflichteten, dem Landtag zu berichten, welche Erfahrungen sie mit dem jeweiligen Gesetz gemacht hat. Dieses Vorgehen würde damals übrigens einstimmig beschlossen. Umso erstaunter bin ich, dass die jetzige Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen den gegenteiligen Weg einschlagen und die Befristungen und Berichtspflichten, wie beispielsweise zuletzt auch im Fünften Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Bereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales im Sommer letzten Jahres, offenkundig flächendeckend wieder abschaffen wollen. und das mit der immer noch etwas vagen Formulierung: „hat sich bewährt“. Ich streite gar nicht ab, dass sich die Gesetze bewährt haben. Die Frage ist aber, ob das in fünf oder in zehn Jahren immer noch der Fall ist. Die Befristung sollte genau diese Überprüfung sicherstellen. Wenigstens sind im vorliegenden Entwurf keine Berichtspflichten gestrichen worden, sondern lediglich die Befristung. Den Ausführungen von Herr Körfges zur Abschaffung des Widerspruchsverfahrens stimme ich zu. Ich hielt die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens schon damals für falsch. Das hat auch etwas mit sozialen Errungenschaften zu tun, so wie Sie es gerade gesagt haben. Aus den eben dargelegten Gründen und weil hier keine Berichtspflichten gestrichen werden,halte ich die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, für nicht so schlimm, als dass man den ursprünglichen Antrag ablehnen müsste. Der Änderungsantrag geht aus meiner Sicht in Ordnung. Daher habe ich meiner Fraktion empfohlen, diesem zuzustimmen, sich aber bei dem ursprünglichen Antrag zu enthalten.
Vielen Dank. (Beifall von den PIRATEN)
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke:
Vielen Dank, Herr Kollege Schatz
Schreibe einen Kommentar