In einer kleinen Anfrage “Wechsel von Beamtinnen und Beamten des Landes in die Wirtschaft” (Drucksache 16/3190) befragte ich die Landesregierung dazu, wieviele Beamte nach dem Ausscheiden aus ihrem Dienst in die Wirtschaft wechseln, und wievielen das wegen Interessenskonflikten untersagt wurde.
Dazu muss man wissen, dass ehemalige Beamte des Landes eine neue Tätigkeit, durch die „dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können“, der letzten dienstvorgesetzten Stelle melden müssen. Die zuständige Behörde kann daraufhin selbst entscheiden, ob sie eine Maßnahme veranlasst – bis hin zur Untersagung der Tätigkeit. So soll eigentlich verhindert werden, dass Beamte für Unternehmen oder Verbände Lobbytätigkeiten durchführen, bei denen sie dann nach dem Ende der Arbeit im Amt, Behörde oder Ministerium mit goldenem Handschlag empfangen werden.
Die Antwort (Drucksache 16/3549) auf die Anfrage brachte jedoch zu Tage, dass es keine zentrale Erfassung der angezeigten Tätigkeiten noch der veranlassten Maßnahmen gibt – man hat schlicht und ergreifend keine Ahnung, ob es überhaupt Maßnahmen oder Untersagungen gegeben hat.
Eine effektive Kontrolle beim Wechsel von Spitzenbeamten in die Wirtschaft findet derzeit nicht statt. Mögliche Interessenkonflikte können in der momentanen Praxis nur schwer verhindert werden. Ohne zentrale Statistik ist völlig unklar, wie die Behörden die Fälle prüfen und darüber entscheiden. Derzeit wissen wir nicht, ob auf diese Weise auch nur in einem einzigen Fall ein möglicher Interessenkonflikt verhindert werden konnte.
Laut Schätzung der Landesregierung sind seit dem Jahr 2005 allein im höheren Dienst bis zu 10.000 ehemalige Beamte potenziell von der Problematik betroffen.
Wir werden der Thematik nachgehen, und jetzt mit einer “kleineren” kleinen Anfrage die spezielle Situation in einem Ministerium für einen kleineren Zeitraum anfragen – damit sich die Regierung nicht wieder mit Nichtwissen herausreden kann.