Mittwoch, 24. April 2013
TOP 11. Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes
Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem das bestehende Ladenöffnungsgesetz geändert werden soll. Hierzu haben sowohl SPD und Grüne als auch wir Piraten jeweils einen Änderungsantrag und die FDP einen Entschließungsantrag vorgelegt.
Bislang kann jede Kommune bzw. Stadt selbst entscheiden, an welchen Sonn- und Feiertagen Geschäfte grundsätzlich geöffnet haben dürfen. Sie darf auch regeln, dass der eine Stadtteil an diesem und der andere Stadtteil an jenem Sonn- oder Feiertag geöffnet haben soll. Jedes Geschäft darf sich von diesen freigegebenen Sonn- und Feiertagen vier Tage aussuchen, an denen es dann geöffnet hat.
Im vorliegenden Gesetzentwurf wird die Zahl der möglichen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage auf maximal zwölf Tage sowie zusätzlich einen Adventssonntag begrenzt. Diese Änderung bedeutet eine Einschränkung für die Kommunen. Die Zahl von zwölf verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen plus einen Adventssonntag ist dabei völlig willkürlich gewählt. Wir Piraten lehnen solche willkürlichen staatlichen Einschränkungen grundsätzlich ab.
(Beifall von den PIRATEN)
Daher stimmen wir der FDP-Forderung im Grunde zu, keine neuen Einschränkungen bei den Sonntagsöffnungen vorzunehmen.
(Beifall von den PIRATEN und der FDP)
In diesem Fall könnten wir aber damit leben, da sich für die meisten Kunden und Beschäftigten im Einzelhandel nichts ändern würde. Auch nach dem neuen Gesetz darf jedes Geschäft weiterhin an maximal vier Sonn- bzw. Feiertagen öffnen. Das eigentliche Problem lag woanders, nämlich bei der Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage im Advent. Der Advent gehört zu den umsatzstärksten Zeiten des Jahres. Beinahe jedes Geschäft möchte zumindest an einem Adventssonntag öffnen.
Der Gesetzentwurf, wie er ursprünglich vorlag, würde dazu führen, dass die Innenstädte einerseits sowie die entfernteren Stadtteile andererseits nur am selben Adventssonntag geöffnet hätten. Hierdurch würden die Geschäfte in den Stadtteilen unter Druck geraten, da sie in einer solchen Konkurrenzsituation aufgrund der großen Attraktivität der Innenstädte wohl das Nachsehen haben dürften.
Dies wurde auch in der Sachverständigenanhörung einhellig kritisiert. Wir Piraten haben uns dieser Auffassung angeschlossen.
Auch die anwesenden Fachpolitiker von SPD und Grünen sahen ein, dass eine Entzerrung sinnvoll wäre. Der Wirtschaftsminister verkündete daraufhin, dass der Gesetzentwurf so überarbeitet werden soll, dass zwei Adventssonntage pro Kommune möglich sind.
Die Regierungsfraktionen machten ihm aber einen Strich durch die Rechnung. Der Vorschlag wurde abgelehnt. Die mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossene Ausschussempfehlung lautet, keine Änderung am Gesetzentwurf vorzunehmen.
Der Wirtschaftsminister steht mit heruntergelassenen Hosen da, die Opposition reibt sich die Hände. Offensichtlich hat man das in den Regierungsfraktionen erst mitbekommen, als das Kind schon in den Brunnen gefallen war. Ein Notkompromiss musste her. Den haben wir jetzt vorliegen.
(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)
Der vorliegende Änderungsantrag von Rot-Grün hat das Ziel, die eigene Empfehlung, keine Änderung vorzunehmen, doch wieder zu ändern, dass eine Änderung möglich ist. Dies ist aus unserer Sicht nur ein fauler Kompromiss: Der Änderungsantrag von Rot-Grün sieht jetzt insgesamt nur noch elf verkaufsoffene Sonntage pro Kommune vor, und zwar inklusive der Adventssonntage. Diese Reduzierung geht über den ursprünglichen Gesetzentwurf sogar hinaus. Für uns Piraten geht das deutlich zu weit.
(Beifall von den PIRATEN)
Größere Städte mit vielen Stadtteilen werden massive Probleme haben, die Sonntagsöffnungen in einem sinnvollen Maße zu entzerren. Wir Piraten haben uns daher entschieden, einen eigenen Änderungsantrag vorzulegen, der den unserer Überzeugung nach besseren Kompromiss darstellt, das 12+2-Modell. Jede Kommune soll zwölf normale Sonn- und Feiertage für den Verkauf freigeben dürfen sowie zusätzlich zwei Adventssonntage. Jedes einzelne Geschäft soll auch weiterhin nur an einem der beiden Adventssonntage öffnen dürfen, um Verschlechterungen für die Beschäftigten zu vermeiden.
Welche Stadtteile an welchem der beiden Adventssonntage öffnen, bleibt der Kommune überlassen. Das wäre gut für die Kommunen, die die Frage der Sonntagsöffnungen besser an ihre jeweiligen Erfordernisse anpassen können, das wäre gut für die Geschäfte, die bessere Umsätze machen können, und auch gut für die Kunden, die mehr Zeit zum Einkaufen haben.
Den Änderungsantrag von SPD und Grünen lehnen wir hingegen ebenso ab wie den ursprünglichen Gesetzentwurf. Dem FDP-Entschließungsantrag werden wir als Maximalforderung zustimmen. Unseren Antrag lege ich Ihnen als Kompromiss ans Herz. – Vielen herzlichen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)
Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Duin das Wort.
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