I. Sachverhalt
Alle bisherigen Tarifverhandlungen zwischen den Ländern als Arbeitgeber und den Gewerkschaften haben die Nettolohndiskriminierung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer im Vergleich mit ihren verbeamteten Kolleginnen und Kollegen nicht beseitigen können. Deshalb besteht weiterhin eine Situation, die von den Betroffenen oftmals als ungerecht empfunden wird. Entsprechend setzen sich die Gewerkschaften in den Tarifrunde des öffentlichen Dienstes der Länder für eine Verbesserung der Gehälter der angestellten Lehrerinnen und Lehrer ein.
„Für uns steht getreu dem Motto ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ die Realisierung der Paralleltabelle ganz oben auf der Agenda. Es ist nicht hinnehmbar, dass tarifbeschäftigte Lehrkräfte für die gleiche Arbeit mehrere hundert Euro weniger in der Tasche haben als ihre verbeamteten Kollegen“, so Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung. (in: Schule heute, Tarif Spezial, 57. Jahrgang)
Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Marlis Tepe, weißt im Zusammenhang der Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer darauf hin, dass für die notwendige Gewinnung von neuen Lehrkräften attraktivere Konditionen erforderlich sind. „Aber auch die Länder müssten ein großes Interesse daran haben, die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte deutlich zu verbessern. Schon jetzt können die meisten Länder allein den Ersatzbedarf, der entsteht, weil Lehrkräfte in den Ruhestand gehen, nicht mehr mit ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern decken“, so die GEW-Vorsitzende in einer Pressemitteilung vom 31. Januar 2017.
II. Der Landtag stellt fest
- Hinsichtlich einer gerechten Besoldung von verbeamteten Lehrern einerseits und angestellten Lehrern andererseits besteht für das Land Nordrhein-Westfalen in Anbetracht erheblicher Ungerechtigkeiten Handlungsbedarf. Dasselbe gilt für andere, vergleichbare Berufsfelder.
- Gute Rahmenbedingungen für Unterricht, Bildung und Erziehung an den Schulen sind notwendig, um ein gute Bildung für die Kinder und Jugendlichen im Land zu ermöglichen. Hierzu zählen auch die Arbeitsbedingungen für die Lehrerinnen und Lehrer, gleichermaßen für verbeamtete wie auch für angestellte Kolleginnen und Kollegen. Die bestehenden Differenzen der Entgelte angestellter Lehrkräfte und der Besoldung ihrer verbeamteten Kollegen auf identischen Stellen sind in vielen Fällen nicht zu rechtfertigen, belasten das Klima in den Kollegien und mindern die Motivation der angestellten Lehrkräfte.
III. Der Landtag beschließt
- Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in Gesetzgebung und in ihrer Position als Arbeitgeber wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den angestellten Lehrkräften faire Einkommensmöglichkeiten zu bieten.
- Entsprechend dem in Art. 24 Absatz 2 Satz 2 der Landesverfassung von NRW festgeschriebenen Grundsatz muss für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung gleiche Vergütung gezahlt werden. Diesen Grundsatz erkennt der Landtag NRW an.
Wenn die Abgeordneten die gesetzeswidrige Funktionszulage nicht mehr bekommen, können ausreichend Lehrer bezahlt werden. Das Geld ist dann sinnvoll angelegt!!!