„Waffenfähiges Plutonium“: Ein dummer Scherz und schon ist man Terrorist?

Waffenfähiges-Plutonium-Verwendungszweck_800x448

Das ist Euch allen sicher schon mal passiert: Da will man seine sauer ersparten Groschen einmal in etwas Plutonium investieren, und dann passiert das…

Jetzt mal ohne Flachs: Banken sind rechtlich zur Überwachung des Geldverkehrs verpflichtet, welchen sie durch ihr Haus leiten. Geldwäsche und illegale Aktivitäten müssen sie zur Anzeige bringen. Dazu wird offenbar auch der Verwendungszweck von Überweisungen routinemäßig nach kritischen Worten durchsucht. Ein Münchener geriet vergangenes Jahr wegen einer Überweisung in Höhe von 480 Euro, die er an einen Freund in der Schweiz veranlasste, unter Terrorverdacht. Im Verwendungszweck hatte er den Text „weil du so lecker schmeckst danke für die nacht kommune 1 ak47 bin laden“ angegeben, so der Bayrische Rundfunk. In den sozialen Medien kursiert ein Foto, wo eine Bank wegen eines Verwendungszwecks „waffenfähiges Plutonium“ dem Bankkunden ankündigte, diesen Verwendungszweck „nicht tolerieren zu können“ und Meldung an die Behörden zu machen.

Ein schlechter Scherz, und man könnte als Terrorverdächtiger bei den Behörden registriert sein. Die Auswirkungen, die das bei Grenzübertritten haben könnte, wären fatal. Gleichzeitig erscheint es absurd, dass ein tatsächlicher Terrorist bei einer Geldüberweisung einen solchen, sprechenden Verwendungszweck angeben würde. Es stellt sich die Frage, ob hier nicht in übertriebener Hysterie agiert wird. Laut Bankenverband werden „verdächtige Schlagworte“ von Behörden vorgeschlagen und in die Filterprogramme eingespeist, so berichtet es die Süddeutsche Zeitung.

Ich habe der Landesregierung in einer kleinen Anfrage die folgenden Fragen gestellt:

  • Wie viele Verdachtsmeldungen haben die Landeskriminalbehörden in NRW von Banken aufgrund verdächtiger Verwendungszwecke erhalten? Geben Sie die Zahlen aufgeschlüsselt nach Jahren, beginnend mit 2010 bis zum heutigen Jahr, und der Angabe des Grundes an.
  • Welche Daten wurden in jedem dieser Fälle gespeichert? Geben Sie Umfang der Datenspeicherung sowie Speicherdauern und –fristen an.
  • Inwieweit wurden Zielpersonen dieser Erfassung über die Datenspeicherung informiert? Geben Sie für alle Fälle an, wann und inwieweit informiert worden ist.
  • Welche der gemeldeten Fälle haben sich als begründet herausgestellt?
  • Hält die Landesregierung die Überwachung der Verwendungszwecke von Überweisungen mit einem Wortfilter dieser Art für ein geeignetes Mittel? Gehen Sie bitte auch darauf ein, ob ein Terrorist für den Geldverkehr einer terroristischen Aktion einen solchen, sprechenden Verwendungszweck verwenden würde.

Vielleicht wäre es an der Zeit, von dieser Hysterie Abstand zu nehemn.

Quelle des Bildes: @Z4PP3D bei twitter

"Politik aus Notwehr". Manchmal muss man was tun, wenn sich was ändern soll. Meine Schwerpunkte sind die "klassische" Netzpolitik, das Internet, Urheberrecht, Medien, Wirtschaft, und darin die Leitlinien der Transparenz, Partizipation und Plattformneutralität. Geek, zerstreut und niemals erwachsen.

Veröffentlicht unter Persönliche Blogposts