Ohne Wahl keine Demokratie: Das Wahlverfahren des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit muss für alternative Kandidaten geöffnet werden!

Unser Antrag für das Plenum (02.-04. September 2015)

Ohne Wahl keine Demokratie: Das Wahlverfahren des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit muss für alternative Kandidaten geöffnet werden!
Drucksache 16/9593

Zusammenfassung:

Alleine die Landesregierung hat das Recht, einen Kandidaten für die Nachfolge des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu präsentieren. Die Fraktionen im Landtag haben keine Möglichkeit, einen eigenen, vielleicht besser geeigneten, Kandidaten ins Rennen zu schicken. Mit dem Antrag wollen wir mehr Demokratie bei der Wahl des LDI erreichen. Jeder Experte soll sich selbst für das Amt bewerben können und auch die Landtagsfraktionen sollen das Recht erhalten, einen Kandidaten vorzuschlagen.

Frank Herrmann, Sprecher für Privatspähre und Datenschutz der Piratenfraktion NRW

Eine gute Datenschutzkontrollbehörde muss unabhängig sein. Wie unabhängig ist aber ein Landesdatenschutzbeauftragter, der von der Regierung benannt wird, die er kontrollieren soll? Das jetzige Wahlverfahren macht den Bock zum Gärtner. Wir brauchen mehr Demokratie und Beteiligungsmöglichkeiten bei der Wahl des Landesdatenschutzbeauftragten. Jede Person, die die entsprechenden Kompetenzen hat, soll sich bewerben dürfen.

2015-09-02_Frank Herrmann_Wahl LDI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Mitschnitt der kompletten Debatte:


Protokoll der Rede von Frank Herrmann:

Frank Herrmann (PIRATEN): Ich warte dann auf Ihren vertrauensvollen und zurückhaltenden Hinweis. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer zu Hause im Stream! Eine Wahl ohne Alternativen ist keine Wahl, und eine Demokratie ohne Wahl ist keine Demokratie. – So kurz und prägnant lässt sich das Problem der Bestimmung des Kandidaten für die Position des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen fassen.

Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass es dabei nicht nur um ein Demokratiedefizit im Wahlprozess selbst geht, sondern auch um die negativen Auswirkungen, die das aktuelle Verfahren auf den Datenschutz in unserem Land hat.

(Thomas Stotko [SPD]: Das ist eine Frechheit!)

Das Amt des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit soll und muss unabhängig sein – unabhängig, um mit höchster Kompetenz und frei von Rücksichtnahmen und Abhängigkeiten die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei den öffentlichen Stellen im Land sicherzustellen.

Eine weitere Aufgabe des Landesbeauftragten ist die Sicherstellung des Rechts auf Information für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Unabhängigkeit ist auch hier unbedingte Voraussetzung. Die Unabhängigkeit kann aber infrage gestellt werden, wenn die Landesregierung die einzige Institution ist, die die Person, die sie nachher kontrollieren soll, selbst vorschlägt. Im Sinne der Gewaltenteilung muss also eine deutliche Trennung zwischen der Exekutive und dem Amt des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vorgenommen werden.

Wie sich die Situation hier in Nordrhein-Westfalen diesbezüglich präsentiert, mutet nahezu grotesk an. Denn die Trennung ist hier nur eine vermeintliche. Bei der Wahl des LDI handelt es sich schlichtweg nicht um eine Wahl, sondern um einen rein formalen Akt, der lediglich dazu dient, dem Prozess nach außen hin einen demokratischen Anstrich zu geben. Blickt man hinter die Fassade, bleibt allerdings vom schönen Schein nicht mehr viel übrig.

Wird, wie aktuell von der Landesregierung praktiziert, nur ein Kandidat bzw. eine Kandidatin für den Posten des LDI nominiert, so ergeben sich daraus gleich mehrere Probleme:

Zum einen fehlt es im Vorfeld der vermeintlichen Wahl an der Entfaltung eines Diskurses, der sich ergeben würde, wenn verschiedene Kandidaten ihre Ideen und ihre möglichen Ausrichtungen des Amtes diskutieren und präsentieren müssten. Kurz gesagt: Es fehlt an Öffentlichkeit und damit an Transparenz.

Herr Minister Jäger, hören Sie bitte zu, denn da haben Sie immer Nachholbedarf! Deshalb sage ich es Ihnen noch mal: Öffentlichkeit und Transparenz, beides sind grundlegende Elemente der Demokratie.

Zum Zweiten wäre durch eine öffentliche Ausschreibung und eine entsprechende Anhörung potenzieller Kandidaten auch ein wichtiger Schritt im Sinne der Qualitätssicherung getan. Nur ein solcher Prozess ermöglicht es, den fachlich und bezüglich seiner Persönlichkeit besten Kandidaten für das Amt des LDI zu finden. Im Sinne einer qualitativen Auswahl wäre es also auch für die Landesregierung wünschenswert und notwendig, den Prozess zu öffnen, statt sich als allein vorschlagsberechtigte Partei schlichtweg dem Verdacht auszusetzen, verdienten Mitarbeitern einen Posten zukommen zu lassen.

(Beifall von den PIRATEN)

Ganz explizit möchte ich an dieser Stelle betonen, dass es mir hier bereits um das Verdachtsmoment geht, welches vermieden werden muss. Ich möchte diesen Einwand keineswegs als konkreten Vorwurf oder gar Kritik an der Qualifikation der aktuellen Kandidatin Frau Block verstanden wissen. Es geht mir bei diesem Punkt einzig und allein um eine rein inhaltliche Kritik am Auswahlverfahren und nicht um eine irgendwie geartete Kritik an der Person – ganz deutlich.

(Zuruf: Nein!)

Zum Dritten handelt es sich bei der sogenannten Wahl des LDI im eigentlichen Sinne gar nicht um eine Wahl. Der Definition nach handelt es sich bei der Wahl um die Möglichkeit der Entscheidung zwischen zwei oder mehreren Alternativen. Eine Alternative sieht die Landesregierung allerdings im vorliegenden Fall gar nicht vor. De facto handelt es sich also nicht um eine Wahl, sondern um ein Verfahren nach dem Motto: Friss oder stirb! Es geht nur um die Ernennung des eigenen Kandidaten ohne Rücksicht auf die Grundprinzipien der Demokratie. Dieser Umstand ist nicht hinnehmbar. Daher wollen wir Piraten eine Demokratisierung dieses Prozesses erreichen und fordern dazu eine Öffnung des Amtes mit Einbindung des Landtags bei Auswahl und Vorschlag der Bewerber.

Ich freue mich auf Ihre Anmerkungen zu unserem Antrag und auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)


Abstimmungsergebnis:

Der Antrag wurde nach Beratung einstimmig an den Innenausschuss überwiesen; die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen.
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