Top 14. Frank Herrmann zur Digitalisierung im ländlichen Raum

Mittwoch, 24. Juni 2015

 

Top 14. Ländlicher Raum darf bei der Digitalisierung nicht abgehängt werden – Land muss Kommunen beim  Breitbandausbau unterstützen

Antrag der Fraktion der  CDU
Drucksache 16/8982
MdL Frank Herrmann Foto Anke KnipschildUnser Redner: Frank Herrmann
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
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Videomitschnitt der Rede von  Frank Herrmann

Protokoll der Rede von Frank Herrmann

Frank Herrmann (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und zu Hause! Vieles ist schon gesagt. Vielleicht finde ich trotzdem noch ein paar neue Worte. Worum geht es? Es geht darum, es den Kommunen, die es in den letzten drei Jahren nicht geschafft haben, zu erleichtern, einen Gesamtabschluss vorzulegen. Denn durch die Umstellung von Kameralistik auf das sogenannte Neue Kommunale Finanzmanagement, NKF, also ein doppisches System, sind die Kommunen offensichtlich vor eine sehr große Herausforderung gestellt worden.

Anders als vermutet, hat sich die Datenlage bezüglich der kommunalen Finanzlage dadurch nicht verbessert. Anscheinend ist das Gegenteil eingetreten: Folgt man den Ausführungen der Gemeindeprüfungsanstalt, ist die Datenlage in diesem Bereich überaus unbefriedigend. Die Aufgabe war wohl doch sehr viel größer, als ursprünglich angenommen. Hier muss also Abhilfe geschaffen werden. Dies geschieht jedoch nicht durch Hilfestellung das wäre gut und dadurch, dass man den Kommunen Fachleute an die Seite stellt. Nein, man schraubt einfach die Ansprüche an die genannten Abschlüsse herunter. Dazu soll der Gesetzentwurf dienen. Wie das dazu führen soll, eine befriedigende Datenlage im Land zu erzeugen, erschließt sich uns nicht. Schließlich entsprechen die dann vorliegenden Gesamtabschlüsse in ihrer Qualität wohl kaum den Daten, die wir alle so dringend von den Kommunen benötigen.

Hinzukommt, dass die Erarbeitung der Gesamtabschlüsse, wie sie ursprünglich geplant waren, inzwischen Fahrt aufnimmt, wie ein Vertreter der Landesregierung unlängst im Kommunalausschuss gesagt hat.

Aber letztlich sollen die Daten sowieso nicht dem Landtag übergeben werden, wie uns die Vorlage 16/1356 mitteilt. Denn dort steht:

„Eine Veröffentlichung der Berichte der Bezirksregierungen, die ebenso wie die Berichte der Kommunen an die Bezirksregierungen Teil laufender Verwaltungsvorgänge sind, ist nicht vorgesehen.“

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Aha!)

Ende des Zitats.

Aber die Ansprüche an die Qualität der Haushaltsabschlüsse herunterzuschrauben und gleichzeitig die Berichte dazu nicht öffentlich in den Verwaltungen zu vergraben, halten wir nicht für sinnvoll.

Insofern empfehle ich meiner Fraktion, den Gesetzentwurf abzulehnen. Was den Änderungsantrag angeht, werden wir uns enthalten. Für die Begründung verweise ich auf die sehr treffende Beschreibung, die Herr Nettelstroth vorgebracht hat. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

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