Die Antwort auf meine Kleine Anfrage „Inklusion: Missbräuchlicher Einsatz von Sonderpädagoginnen als heimliche Vertretungsreserve“ zeigt, die Landesregierung versucht sich aus der Verantwortung zu stehlen. Beim Lesen der Antwort habe den Eindruck gewonnen, sie ist noch nicht einmal daran interessiert, dem Problem nachzugehen, das mir Kolleginnen geschildert haben.
Die Entscheidung über den Einsatz von Sonderpädagogen in der Inklusion liegt alleine in der Verantwortung den Schulleitungen. Angesichts der Schwierigkeiten mit der oftmals knappen Personaldecke Unterrichtsausfall zu vermeiden, bleibt den Schulleitern gar keine Wahl, als die Sonderpädagogen zu Vertretungen im Fachunterricht einzusetzen. Da Qualitätsstandards die schulische Inklusion fehlen, kommt es in der Praxis also immer wieder dazu, dass die sonderpädagogische Unterstützung hinten runterfällt. Nicht ausreichend Zeit für die individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen mit Bedarfen an sonderpädagogischer Unterstützung zu haben, ist für die Sonderpädagogen in der Inklusion unbefriedigend und belastend. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler ist es noch schlimmer. Meiner Meinung nach begünstigen es die gegebenen Rahmenbedingungen, dass es zur sträflichen Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht gegenüber den betroffenen Schülern kommt.
Daneben gibt die Landesregierung dem gemeinsamen Planen von Unterricht den Vorrang den vor dem gemeinsamen Unterrichte in der Klasse. Doppelbesetzung im Unterricht scheint demnach nicht so wichtig. Vielleicht reicht der Landesregierung demnächst auch ein Inklusionsordner in jeder Klasse zum inklusiven Arbeiten. Gerade möglichst viel Doppelbesetzung ist jedoch eine Grundvoraussetzung für gelingende Inklusion.
Wir fordern endlich Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass die Sonderpädagoginnen da eingesetzt werden, wo sie gebraucht werden, nämlich in den inklusiven Klassen. Solange es diese Qualitätsstandards nicht gibt, können Schulleiter weiterhin die Sonderpädagoginnen als Vertretungsreserve nutzen, Inklusion fällt aus. Den missbräuchlichen Einsatzmöglichkeiten stehen Tür und Tor offen.
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