Landtag Intern, Ausgabe 2, 18.03.2015

Freie WLAN-Netzwerke müssen wirklich frei sein – verschärfte Störerhaftung schadet NRW

Die Bundesregierung hat mit ihrem neuen Gesetzentwurf zur Öffnung von WLAN-Netzen und der damit verbundenen Störerhaftung heftige Diskussionen ausgelöst. Wir kritisieren diesen Entwurf scharf, da er jede Freifunk-Initiative im Keim erstickt. Aber auch für NRW bedeutet die geplante Neuregulierung nichts Gutes. Die verschärfte Störerhaftung schadet dem Internetstandort NRW.

Die neuen Regeln widersprechen dem gemeinsamen Entschlussstand im Landtag NRW. Die Breitbandstrategie von Bund und Ländern wird konterkariert. Breitbandzugang, der laut Bundesgerichtshof Teil der materiellen Lebensgrundlage der Menschen ist, wird verkompliziert und verwehrt. Deswegen fordern wir in einem Antrag bei der aktuellen Plenarsitzung die Landesregierung auf, sich gegen diese schädliche Neuregelung einzusetzen und die Verschärfung der Störerhaftung zu verhindern.

Die Neuregulierung der Haftung von WLAN-Anbietern stellt eben keine rechtliche Klarstellung dar, sondern eröffnet neue Felder für die Abmahnindustrie.
In fast allen Ländern Europas ist ein freier WLAN-Zugang an allen Orten eine Selbstverständlichkeit, und zwar ohne Registrierung und Namenspflicht. Nur in Deutschland kann es solche Zugänge dann nicht geben: digitaler Fortschritt und Teilhabe im Netz adé. In ihrer Regierungserklärung Anfang des Jahres hat Ministerpräsidentin Kraft die Bedeutung des digitalen Wandels herausgestellt.

Sie betonte, dass die konsequente Hinwendung zur Digitalisierung Chancen für unsere Wirtschaft bietet und frei zugängliches WLAN dafür unabdingbar ist. Der Entwurf ist also ein Rückschritt auf dem Weg zur Informationsgesellschaft und steht dem digitalen Wandel im Weg. Das schadet dem Internetstandort Deutschland und insbesondere NRW. Und er passt so gar nicht zur von der Landesregierung ausgerufenen „Digitalen Reform“ NRW 4.0.

 

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