Monika Pieper über Chancengleichheit von Schülern mit Teilleistungsschwächen

Mittwoch, 19.02.2014

 

Top 4. Mehr Chancengleichheit durch verlässliche Gewährung von Nachteilsausgleichen  für Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen

Antrag der Fraktion der PIRATEN

Drucksache 16/5028

Unsere Rednerin: Monika Pieper

Abstimmungsempfehlung:  Zustimmung zur Ausschussüberweisung

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Monika Pieper, Sprecherin im Ausschuss für Schule und Weiterbildung:

Wir wollen, dass Unterrichtsausfall erhoben wird. Denn er ist ein wichtiger Indikator für die Lehrerversorgung an unseren Schulen. Vor allem aber müssen wir noch größere Anstrengungen unternehmen, die Lehrerversorgung an unseren Schulen weiter zu verbessern und die Kolleginnen und Kollegen zu entlasten.

 

Protokoll der Rede von Monika Pieper

Ich eröffne die Aussprache und erteile der antragstellenden Fraktion und damit Frau Pieper das Wort.

Monika Pieper (PIRATEN):

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Schülerinnen und Schüler, Eltern und Kollegen! Worum geht es uns in diesem Antrag?

Es geht, wie im Titel steht, um die Chancengleichheit an unseren Schulen und um gelingende Bildungsbiografien vieler Kinder und Jugendliche. Denn wie wir wissen, Frau Löhrmann, wollen wir ja kein Kind zurücklassen. Es geht um Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen, also um

Kinder und Jugendliche, die ansonsten ganz normal begabt sind, aber Leistungsdefizite in begrenzten Teilbereichen haben. Am bekanntesten ist die Lese- Rechtschreib-Schwäche. Es kann aber beispielsweise auch das Rechnen oder das Sprechen betreffen. Neben möglichst früher spezieller Förderung brauchen die Betroffenen auch Nachteils ausgleiche. Hierzu sind die Leistungsanforderungen, die Unterricht und Prüfung stellen, so anzupassen, dass sie von den Betroffenen auch bewältigt werden können. Dazu können zum Beispiel Bearbeitungszeiten verlängert und angepasste Aufgaben gestellt werden. Ich kenne es auch von Klausuren, dass man Aufgaben nacheinander gibt und nicht nur einen Aufgabenzettel, der bei Schülern, die Prüfungsängste haben, dazu führt, dass sie gar nicht erst anfangen, eine Aufgabe zu lösen. Von Teilleistungsschwächen ist eine relativ große Gruppe von Kindern betroffen. Die „Süd- deutsche Zeitung“ berichtete am 13. Februar in einem Artikel über Dyskalkulie, also Rechenschwäche, bei Schülerinnen und Schülern . Dort wird der Anteil der betroffenen Kinder in den Grundschulen auf ca. 5 % geschätzt. Dort wird auch Christine Sczygiel vom Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie wie folgt zitiert: Es müsste aber endlich verbindlich festgelegt werden, welche Formen von Nachteilsausgleich es für Schüler mit Dyskalkulie gibt.

Das gilt aber längst nicht nur für Kinder mit Rechenschwäche, sondern auch für andere Teilleistungsschwächen. Es gibt zahlreiche Problemlagen, die bei Kindern und Jugendlichen mit Unverminderter kognitiver Leistungsfähigkeit zu Lernproblemen führen. Das können zum Beispiel Nebenwirkungen von wichtigen Medikamenten sein, die Folgen einer epileptischen Erkrankung, aber auch andere Beeinträchtigungen, die zu Erschwernissen und Nachteilen im Lernprozess führen. Wie wird im Moment in NRW ein Nachteilsausgleich gewährt?

Aktuell gibt es nur für Lese-Rechtschreib-Schwäche und Legasthenie einen Erlass. Für andere Teilleistungsschwächen gibt es keine eigene Regelung, auf die sich die Betroffenen berufen können, nur die allgemeine Formel ich zitiere: „Soweit es die Behinderung oder der sonderpädagogische Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers erfordert, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Vorbereitungszeiten und Prüfungszeiten angemessen verlängern und sonstige Ausnahmen von Prüfungsverfahren zulassen.“ Aber nicht alle Teilleistungsschwächen resultieren aus einer Behinderung oder begründen einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Hier sind neben der Rechenschwäche auch ADHS oder Beeinträchtigungen durch Nebenwirkungen von Medikamenten zu nennen. Es geht längst nicht nur um Prüfungssituationen und Prüfungsverfahren. Ein Nachteilsausgleich muss auch für andere Lernsituationen auf den Prüfstand. Diese Problematik wird sich mittelfristig verschärfen, wenn das AO-SF, die offizielle Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, zunehmend an Bedeutung verliert. Im Moment ist festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf mit der Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs verbunden. Wenn dieses Instrument immer weniger eingesetzt wird, entwickelt sich eine Schülergruppe, für die es hier Rechtssicherheit geben muss.

In der Praxis kommt es bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen häufig zu Konflikten. Eltern fühlen sich nicht verstanden und sind  orientierungslos. Aber auch Lehrer sind oft nicht in der Situation, gezielt Hilfe zu leisten, weil ihnen häufig die Kenntnis fehlt. Betroffene berichten uns, dass an Schulen nicht immer ausreichende Kenntnis besteht zu Teilleistungsschwächen und den Möglichkeiten der Gewährung. Dann müssen Eltern gegenüber Lehrern und Schulleitungen um Anerkennung der Teilleistungsschwäche ihrer Kinder werben, in Einzelfällen dann sogar betteln. Wir wollen, dass sich der Landtag und die Landesregierung mit der Problematik auseinandersetzen. Wir möchten Betroffene und Fachleute dazu anhören und Maßnahmen finden, die die Situation der Betroffenen verbessern. Wir brauchen eine Regelung für die Gewährung von Nachteilsausgleich, die den Betroff enen mehr Rechtssicherheit gibt. Wir brauchen neben den Bemühungen um individuelle Förderung auch wirksame Nachteilsausgleiche, um Kinder und Jugendliche mit besonderen Problemen für ihren schulischen Erfolg zu unterstützen. Wir möchten gerne mit allen Fraktionen gemeinsam darüber diskutieren und zusammen eine Lösung finden. Wir hoffen auf eine konstruktive Debatte im Ausschuss.

 

Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Danke schön, Frau Pieper. Nun spricht für die SPD- Fraktion Frau Kollegin Spanier Oppermann.

Veröffentlicht unter Monika Pieper, Reden, Schule und Weiterbildung (A15)

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