Donnerstag 19.12.2013
Gesetzentwurf der Landesregierung
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses
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Protokoll der Rede von Michele Marsching:
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Tribüne und zu Hause! Ich habe mir eine tolle Rede geschrieben. Ich halte diese aber jetzt nicht.
Ich wurde gefragt – diese Frage will ich als Erstes beantworten –, warum wir eine dritte Lesung wollen. Ich füge noch hinzu, warum wir beantragen, dieses Gesetz noch einmal zurück in den Ausschuss zu geben.
Am Montag hat die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf stattgefunden. Direkt nach der Anhörung haben wir am Montag noch die Auswertung vorgenommen. Nach der Auswertung hat es dann sofort eine Beschlussempfehlung gegeben, obwohl sich in der Anhörung ein ganz neuer Punkt ergeben hat.
Danach geht es eben nicht – das war vorher unklar, und das ist von verschiedenen Sachverständigen dann hier anders dargestellt worden – um kirchliches Vermögen oder um Vermögen, auf das die Kirche einen Anspruch hätte, sondern, wie jetzt schon mehrfach gesagt worden ist, es handelt sich um ein nicht selbstständiges Sondervermögen des Landes. Das wurde auf mehrfache Nachfrage klar wiederholt.
Wir haben uns in der Anhörung die Historie angehört. Wir haben klar nachgefragt, wem das Vermögen gehört, wer welche Rechte hat und ob die Zweckbindung durch den Gesetzgeber aufgehoben werden kann, wenn sie durch einen Gesetzgeber 1818/1821 festgelegt wurde. Das wurde alles bejaht.
Deshalb fragen wir – das ist der große Punkt, den wir in der Ausschusssitzung noch einmal debattieren müssen –, warum das Land ohne irgendeine rechtliche Verpflichtung 40 % des Geldes an die katholische Kirche verschenkt.
(Beifall von den PIRATEN)
Das ist die Frage, die erst am Montag aufgekommen ist.
Die Piratenfraktion steht – wie die Piraten insgesamt – zur Trennung von Kirche und Staat. Hier passiert aber eine völlig grundlose Schenkung als Schweigegeld an die Kirche, weil man befürchtet, dass das Kirchenrecht – wir alle wissen, dass das ein sehr besonderes Recht ist – irgendeine Lücke haben könnte, sodass die katholische Kirche sich wieder in dieses Vermögen hineinklagt. Das möchte niemand haben. Deswegen wird hier gesagt: Okay, die katholische Kirche bekommt 40 % des Geldes. – Meine Damen und Herren, wir reden über 117 Millionen €.
Präsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Marsching, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Prof. Dr. Dr. Sternberg würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Michele Marsching (PIRATEN): Ja, sehr gerne.
Prof. Dr. Thomas Sternberg*) (CDU): Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage genehmigen. – Ihnen ist aber schon klar, dass es sich um das Vermögen des Jesuitenordens handelte, das nie voll ins Landesvermögen überführt worden ist? Haben Sie auch zur Kenntnis genommen, dass diese 40 %, die an die Kirche fließen sollen, nicht etwa an die Kirche gehen, sondern in eine zweckgebundene, aufgabengebundene Stiftung eingehen? Das heißt also, dass die Mittel für Bildung und Ausbildung verwendet werden müssen. Das hatte damals überhaupt nur diese Bindung des Kirchenvermögens gerechtfertigt, dass hier also ein Kirchenvermögen und nicht ein Staatsvermögen vorliegt.
Präsidentin Carina Gödecke: Herr Prof. Dr. Dr. Sternberg, das war eher eine Zwischenintervention, die wir nicht kennen. Es waren zumindest zwei Fragen.
(Unruhe bei der SPD)
Michele Marsching (PIRATEN): Ich versuche, beide Fragen zu beantworten.
Ja, ich nehme zur Kenntnis, dass es das Vermögen des Jesuitenordens war. Aber in der Anhörung wurde klar gesagt: Es handelt sich eben nicht mehr um kirchliches Vermögen, sondern es handelt sich um staatliches Vermögen. Der Eigentümer dieses Vermögens ist das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Geschichte, die dahintersteht, war nett. Wir haben uns alle bei der Anhörung auch nicht wirklich gelangweilt. Das war eine nette Geschichtsstunde. Aber am Ende bleibt die eingedampfte Meinung der anwesenden Juristen – auf klare Nachfrage –, dass es Vermögen des Landes ist, das verteilt wird.
Ja, wir gehen hin und verteilen das Geld nicht einfach an die Kirche, sondern es wird in eine Stiftung gesteckt. Aber der Stiftungszweck besagt eindeutig – ich nenne jetzt nur den einen Schulfonds, in den das Geld fließen soll, aber es sind insgesamt zwei Fonds –: „Zweck des Erzbischöflichen Schulfonds Köln ist die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu christlicher Lebensgestaltung und Weltverantwortung auf der Grundlage katholischen Glaubens.“ Beim Münster‘schen Schulfonds steht sogar, dass es eine kirchliche Zweckbindung ist.
Wir wollen die Trennung von Kirche und Staat. Wir wollen nicht, dass staatliches Geld einfach so und ohne Rechtsgrundlage – in diesem Fall 40 % des Fondsvermögens – an die Kirche geht, damit dort mit diesen Mitteln kirchliche Zwecke verfolgt werden. Deswegen wollen wir diesen Gesetzentwurf noch einmal im Ausschuss behandeln. Aus diesem Grunde beantragen wir die dritte Lesung. – Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)
Beifall
dran bleiben