Am Donnerstag, den 25. April 2013 wurde unser Antrag “Industrie- und Handelskammern in NRW: Geschäftsführergehälter offenlegen” debattiert. Obgleich sich einige Grüne selbst auf ihren Webseiten schon für eine Veröffentlichungspflicht der Gehälter von IHK-Vorständen ausgesprochen haben, wurde unser Antrag mit den Stimmen der Grünen, sowie von SPD, FDP und CDU abgelehnt. Die Regierungsfraktionen nahmen stattdessen mit ihrer Mehrheit eine windelweiche Entschließung an.
Diese Pressemitteilung haben wir dazu rausgegeben:
IHK: Keine Transparenz im Mittelstand
Wir haben heute im Plenum gefordert, die Gehälter der Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammern (IHK) offenzulegen. Daniel Schwerd, Wirtschaftspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW: „Die IHK handeln in gesetzlichem Auftrag und nehmen teilweise hoheitliche Aufgaben war. Wer jedoch öffentliche Aufgaben wahrnimmt, ist in besonderem Maße zu Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet. Und wer, wie die IHK, über Gelder verfügt, die aus gesetzlichen Pflichtbeiträgen stammen, muss Klarheit über die Verwendung dieser Mittel herstellen. Mitglieder sollten sehen können, was mit ihren Beiträgen geschieht. Die Offenlegung der Geschäftsführergehälter ist daher nur konsequent und ein wichtiger Baustein zur erforderlichen Transparenz.Dass sich die meisten NRW-Politiker gegen diesen Antrag ausgesprochen haben, zeigt nur wieder einmal deutlich, dass sie den Wunsch nach mehr Transparenz nicht ernst meinen. Dies zeigt auch deutlich der wachsweiche rot-grüne Entschließungsantrag, in dem beide Fraktionen auf einen ‚Dialogprozess‘ verweisen, der allerdings weit entfernt von einer Verpflichtung ist und ausschließlich auf ‚Good will‘ setzt. Die IHK haben doch schon mehrfach bestätigt, kein Interesse an dieser Transparenz zu haben. Daher wäre jetzt Handeln notwendig.“
Das Wortprotokoll zu dieser Rede (Achtung, es gilt das gesprochene Wort):
(Begrüßung)
In Nordrhein-Westfalen existieren zurzeit 16 Industrie- und Handelskammern. Sie sind Körperschaften öffentlichen Rechts, Ausdruck der Selbstverwaltung der Wirtschaft und zählen zur mittelbaren Staatsverwaltung. Mitglieder der IHK’n sind die Unternehmen und Gewerbetreibenden dieses Landes. Laut Bundesgesetz haben die IHK´n die Aufgabe, das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrzunehmen.
Die IHK´n sind ein wichtiger Teil des wirtschaftlichen Lebens in NRW. Im Bereich der Berufsausbildung etwa leisten sie seit Jahren gute Arbeit.
Die Mitgliedschaft in einer IHK ist aber nicht freiwillig. Wer ein Unternehmen oder ein Gewerbe betreibt, ist gesetzlich verpflichtet, Mitglied zu werden. Dann werden Mitgliedsbeiträge fällig. Man könnte es Zwangsbeiträge nennen.
Wenn die Unternehmen und Gewerbetreibenden gezwungen sind, Beiträge an die IHKs zu zahlen, dann haben sie auch ein Recht zu erfahren, was mit ihren Beiträgen geschieht. Und genau darum geht es in unserem Antrag.
Die IHK´n handeln in gesetzlichem Auftrag und nehmen teilweise hoheitliche Aufgaben war. Wer jedoch öffentliche Aufgaben wahrnimmt, ist in besonderem Maße zu Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet.
Und wer, wie die IHK´n, über Gelder verfügt, die aus gesetzlichen Pflichtbeiträgen stammen, muss Klarheit über die Verwendung dieser Gelder herstellen. Oder, wie es die Kollegin Schneckenburger auf ihrer Homepage formuliert: „Die Mitgliedsbetriebe der Industrie- und Handelskammern sollten sehen können, was mit ihren Beiträgen geschieht.“ Die Offenlegung der Geschäftsführergehälter ist ein wichtiger Baustein zur erforderlichen Transparenz.
Diese Forderung ist weder neu noch ungewöhnlich: Die meisten Rundfunkanstalten und Krankenkassen veröffentlichen schon heute die individualisierten Gehälter ihrer Geschäftsführungen – und zwar freiwillig. Aber auch gesetzliche Maßnahmen gibt es: Durch das Transparenzgesetz von 2009 müssen in NRW Sparkassen, öffentlich-rechtliche Unternehmen und Landesbetriebe die Vergütungen für jedes Mitglied ihrer Geschäftsführungen und Vorstände veröffentlichen.
Nur die IHK´n sind von dem Gesetz nicht betroffen. Das finden nicht nur wir ungerecht. Ich zitiere aus einem Brief von Sylvia Löhrmann an den Bundesverband für freie Kammern vom 30.04.2010, der öffentlich einsehbar im Internet steht. Dort heißt es:
„Im Zuge des nordrhein-westfälischen Transparenzgesetzes hat der Landesgesetzgeber zum Beispiel für kommunale Unternehmen und Sparkassen eine Veröffentlichungspflicht bezüglich der Vorstandsgehälter normiert. Aus diesem Grund ist nicht einzusehen, warum die Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts in Bezug auf ihre Geschäftsführer nicht ebenfalls einer solchen Veröffentlichungsvorschrift unterliegen sollten.“
Dem ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen. Da die IHK´n als mittelbare Landesbehörden fungieren, ist die Landesregierung hier in der Pflicht einzugreifen.
Die Fraktionen der SPD und Grünen haben einen wachsweichen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem sie auf einen Dialogprozess verweisen, in dem sie auf einen guten Ausgang hoffen. Es ist aber zu erwarten, dass dies zu nichts führt: Die IHK’n haben doch schon mehrfach bestätigt, kein Interesse an dieser Transparenz zu haben. Daher ist jetzt Handeln notwendig.
Welche inhaltlichen Argumente sprächen gegen die Offenlegung der Geschäftsführergehälter der IHK? Die IHK´n selber bemühen immer wieder vor allem ein Argument – ich zitiere Herrn Mittelstädt von der IHK NRW aus der WAZ vom 27.03.2012: „Einzelgehälter werden nicht veröffentlicht, da es sich wie auch in der freien Wirtschaft um individuelle Einzelverträge handelt.“
Zu diesem Argument zwei Anmerkungen: Zunächst sind die IHK´n eben nicht Teil der freien Wirtschaft – im Gegenteil: Ihre Einnahmen kommen aus gesetzlichen Zwangsbeiträgen. Die Landesregierung selbst hat dies in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 823 vom 18.02.2013 so formuliert: „Die Kammern fallen nicht unter den Unternehmensbegriff, da es sich um öffentlich-rechtliche Körperschaften mit einem gesetzlichen Auftrag handelt.“
Zum anderen: Zwar kann es sein, dass die IHK´n die Verträge mit ihren Geschäftsführern unter einer Geheimhaltungsprämisse geschlossen haben. Nun – dann müssen die IHKs neue Verträge schließen, sobald es eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht gibt. Hierfür kann man angemessene Übergangsfristen definieren.
Lassen sie mich zum Schluss kommen:
Es spricht viel für die Offenlegung der Geschäftsführergehälter der IHK´n: Es ist erstens legitim zu fordern, dass die Verwendung öffentlicher Mittel transparent gemacht wird. Zweitens sind andere öffentliche Unternehmen bereits zur Offenlegung ihrer Geschäftsführergehälter verpflichtet. Es ist aus unserer Sicht nicht plausibel erklärbar, warum gerade die IHK‘n hier eine Ausnahme darstellen sollten.
Herzlichen Dank.