Pressemitteilung vom 24.07.2012
Robert Stein, MdL: Sparzwang Ursache skurriler Rentenkürzung?
Die Bezirksregierung Düsseldorf verweigert einer Witwe eines Auschwitz-Überlebenden die Hinterbliebenenrente. Im Fokus dabei steht ein Arztgutachten aus den 50er Jahren, dass nun plötzlich angezweifelt wird. Pirat Robert Stein, MdL, protestiert.
Die Verweigerung der Hinterbliebenenrente an Eva B., die im Zuge der Opferentschädigung aufgrund dauerhafter Arbeitsunfähigkeit eigentlich ausgezahlt werden sollte, sorgt für Unverständnis. Robert Stein, Landtagsabgeordneter der Piratenfraktion in NRW, zeigt sich entsetzt über die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf: „Das in Frage stellen eines Arztberichtes nach mehr als 60 Jahren kann nur als schlecht gemeinter Scherz gedeutet werden. Diese Entscheidung kann nur reine Willkür sein. Es ist absolut fraglich, ob Experten überhaupt in der Lage sind, ein medizinisches Gutachten, das mit den damaligen Mitteln der Zeit gefällt worden ist, nach so einer langen Zeit seriös zu bewerten bzw. gänzlich anzuzweifeln. In diesem Fall geschieht diese fragwürdige Entscheidung auf Kosten der vermeintlich Schwachen unserer Gesellschaft – zumal das Arztgutachten all die Jahre lang als gültig akzeptiert wurde. Immerhin bekam der Verstorbene Zeit seines Lebens wegen der als verfolgungsbedingt anerkannten Gesundheitsschäden eine Opferrente. Jetzt posthum das Gutachten anzuzweifeln, entbehrt jeglicher Grundlage.“
Die Lebensbedingungen in Auschwitz waren für die Opfer katastrophal. Im Stammlager von Auschwitz sind im Zweiten Weltkrieg mehr als 70.000 Menschen ums Leben gekommen. Die Überlebenden litten teilweise ihr Leben lang an den psychischen und physischen Folgen ihres Martyriums im Internierungslager.
Stein spricht sich nun dringend für eine Revidierung dieser Entscheidung der Bezirksregierung aus: „Ich bin mir sicher, dass die Bezirksregierung Düsseldorf diesen Schnellschuss korrigieren wird. Niemand kann ernsthaft bezweifeln, dass die gesundheitlichen Folgen dieser Extremerfahrung zu einer berechtigten dauerhaften Arbeitsunfähigkeit geführt haben. Das entsprechende Arztgutachten lässt sich mit gesundem Menschenverstand nicht anzweifeln!“
In Auschwitz sind nicht lediglich „im Zweiten Weltkrieg 70.000 Menschen ums Leben gekommen“.
In Auschwitz wurden von der SS 1,1 Millionen Menschen systematisch und fabrikmäßig ermordet.
Dass allein im sog. „Stammlager“, was als solches in der Pressemitteilung nicht erwähnt wird, 70.000 Menschen umkamen, ist in diesem Kontext ebenso irreführend wie die Feststellung dass dies „im Zweiten Weltkrieg“ geschah.
Ein wenig sensibler sollte Mann schon mit einem solchen Thema umgehen, wenn Mann sich schon vollmundig dazu äußert. Da reicht es ganz sicher nicht, sich mal eben ein paar Zahlen aus Wikipedia zu beschaffe, die in diesem Zusammenhang zudem noch faktisch völlig daneben liegen.
Gruß
Günther A. Classen
Einen schönen guten Tag,
gehört es eigentlich zur „Transparenz“ der Fraktion/Pressestelle, meine gestrige kritische Anmerkung zu dieser „skurillen“ Presseerklärung kommentarlos zu unterschlagen und nicht zu veröffentlichen?
Ich denke, dass ein solches Handling sicher nicht nur die Parteibasis interessieren dürfte
und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Günther A. Classen
Hallo Herr Classen,
bitte entschuldigen Sie die verspäte Freischaltung. Dies hat natürlich keinerlei inhaltliche Gründe!
Liebe Grüße
Ingo Schneider
Halllöchen,
Was ich an der ganzen Sache zum Kotzen finde, ist das die Frau mit einem Vergleich abgespeist wird, der wohl vorsieht für die letzten drei jahre rückwirkend 600,- Euro monatlich. Und auch wohl weiterhin 600,- Euro, nicht wie bisher 900,- Euro.
KLar die Politiker und Gerichte haben Angst, das das alles Schule macht, und die wenigen Überlebenden und Hinterbliebenen auch Geld fordern.
Womit sie vollkommen Recht haben. Sorry, aber Ossis bekommen ja auch Kohle, weil man sie „zu Unrec,ht“ in Bautzen, oder sonst wo verschachert hat. (Ich weiß ist zwar kein so guter Vergleich).
Es ist zum Kotzen in diesem nicht Rechtsstaat, das die Witwe nicht nach wie vor ihre 900,- Euro bekommt.
Und ehrlich gesagt, ein Urteil, was irgendwann mal vor 50 oder 60 Jahren gefällt worden ist oder sei, interessiert mich dabei gar nicht.
Was ich überhaupt nicht gut finde, das sehr oft Zensur ausgeübt wird, so das Beiträge wie zum Beispiel von Günter nicht reinkommen. DAS GEHT ÜBERHAUPT NICHT!!!!!!!
DAS HATTEN WIR ALLES SCHON MAL; IM JAHRE 1933!!!!!
BIS DANN!